„Sexkauf“ (Elke Mack, Ulrich Rommelfanger, Jakob Drobnik): Kritische Einordnung und Faktencheck 

von Sonja Dolinsek

Eine kritische Auseinandersetzung mit:

Mack, Elke, Ulrich Rommelfanger: Sexkauf. Eine rechtliche und rechtsethische Untersuchung der Prostitution, Baden-Baden: Nomos Verlag 2023.

Das Hauptargument des Buches ist, dass die aktuelle Prostitutionsgesetzgebung nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist, weil sie angeblich die Menschenwürde der Prostituierten nicht schütze. Um dieses Argument zu untermauern, haben sich die Autor:innen sehr bemüht, den Forschungsstand so (sprich: einseitig) zu sondieren, dass die These als unumgänglich erscheint. Sie haben Interviews mit meist pensionnierten Menschen geführt, die früher mal zum Thema gearbeitet haben. Diese haben sie wörtlich, nicht anonymisiert und teilweise gekürzt abgedruckt und als objektive Wahrheit präsentiert.

Die Hauptzielscheibe des Textes sind allerdings die Prostituierten selber. Die Autor*innen versuchen mit allen Mitteln, Prostitutierte als unmündige Menschen darzustellen, die nicht in der Lage sind Entscheidungen zu treffen. Egal was Prostituierte sagen, es sei irrelevant, da es sich um kaputte Menschen handelt und deshalb sei es angemessen, auch über ihre Köpfe hinweg und ohne Berücksichtung dessen, was aktive Prostituierte sagen, ihre Tätigkeit zu verbieten.

Einer der Autoren, Herr Drobnik, formuliert diese verachtende Position ganz offen:

„trotz manch gegenteiliger Beteuerungen der Betroffenen aus Gutachtersicht nicht von Autonomie und freiem Willen bei den spezifischen sexuellen Akten der Prostitution ausgegangen werden kann. Dies liegt insbesondere daran, dass die willentliche Selbstbestimmung während der Akte der Prostitution grundsätzlich abgespalten werden muss, wie einschlägigen Stellungsnahmen aus der Psychiatrie und Psychologie zu entnehmen ist. Denn ein freier Wille ist gemäß dem wissenschaftlichen Stand der Forschung nur bei integrierten Persönlichkeiten möglich.“ S. 166.

Puh. Das ist ganz schön übel. Die Autor:innen fordern also die pauschale rechtliche Entmündigung von erwachsenen Menschen, wenn sie keine „integrierte Persönlichkeit“ haben und Drobnik geht „grundsätzlich“ davon aus, dass Menschen in der Sexarbeit keine integrierte Persönlichkeit haben. Das ist paternalistisch, patriarchal, anti-feministisch und womöglich selbst mit den zahlreichen Prinzipien des Grundgesetzes nicht vereinbar. Persönlich halte ich das für absolut menschenverachtende Hassrede gegenüber allen Menschen, die mit psychischen Krankheiten kämpfen und die Drobnik hier rechtlich entmündigt sehen möchte. Aber noch mal von vorne und dazu mehr später!

Die Autor*innen 

Auf dem Cover erscheinen als Autor*innen (nicht Herausgeber:innen) des Buches Elke Mack und Ulrich Rommelfanger. Das Buch enthält keine Seite mit Angaben zu den Autor*innen, obwohl dies in wissenschaftlichen Publikationen üblich ist. Daher beginne ich mit einer Übersicht der Autor*innen, ihrer fachlichen Hintergründe und bisherigen Themenschwerpunkte. 

Ein Blick ins Inhaltsverzeichnis verrät, dass es einen weiteren Autor gibt, der allerdings als Hauptautor gelten sollte: Jakob (Jakub) Drobnik. Drobnik hat mehr als die Hälfte des Buches (180 Seiten von 325) verfasst. Warum wurde das gemacht? Ich kann nur spekulieren. Rommelfanger und Mack bringen zumindest Seniorität und Ansehen mit, was offensichtlich in der öffentlichen Debatte als Ausgleich für die aus meiner Sicht fehlende Expertise im Bereich der empirischen Prostitutionsforschung reicht. 

Das Ergebnis der Recherche zu den Personen ist ernüchternd: Keiner der Autor*innen hat je empirisch zu Prostitution geforscht. Drobnik und Rommelfanger haben bisher noch nie zur Prostitution geschrieben, sodass sie hier Neuland betreten. Und das merkt man. Das erklärt auch, warum der deutschsprachige wie internationale Forschungsstand höchst selektiv rezipiert wurde und der Eindruck entsteht, als hätten sich die drei Autor*innen nur jeweils die Studien und dann auch nur ein paar Zahlen und Zeilen ausgesucht, die sich für die Bekämpfung der legalen Sexarbeit gut instrumentalisieren lassen. 

Der Jurist und Anwalt Ulrich Rommelfanger ist zwar auf Verwaltungs- und Verfassungsrecht, sowie auf Medizinrecht spezialisiert, aber zum Thema Prostitution sucht man vergeblich nach Forschung oder Publikationen. Eine seiner jüngsten Publikationen trägt den Titel „Das Hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVGT)“. Im Buch „Sexkauf“ hat Rommelfanger ungefähr 60 Seiten (von 320) verfasst, und zwar das Kapitel „Prostitution unter den Aspekten der Menschenwürde, des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts, des Gleichheitssatzes und der Berufsfreiheit der Prostituierten.“

Jakob Drobnik hat an der Universität Erfurt im Bereich katholische Theologie mit einer Arbeit zum Thema „‚Neuer Mensch.‘ Christozentrischer Personalismus bei Johannes Paul II.“ promoviert. Auf der archivierten Profilseite der Uni Erfurt (aktuell ist die Profilseite deaktiviert) lernen wir, dass Drobnik während der Promotion auch ein Jura-Studium in Polen absolviert hat. Ob und inwiefern er sich dort auch mit dem deutschen Recht befasst hat, kann ich nicht beurteilen. Er ist jedenfalls promovierter Theologe und einfacher Jurist. Auf seiner Profilseite der Uni Posen sind keine Hinweise auf relevante Publikationen zur Prostitution zu finden. Drobnik hat Texte zum Wirtschaftsrecht und einen Text zur EU-Asylpolitik. Darin zitiert er auch den Papst als Argument, als entspräche dies gängigen wissenschaftlichen Standards (tut es nicht). Auf seinem schon lange nicht mehr genutzten Twitter-Profil ist er eindeutig als Unterstützer von Donald Trump zu identifizieren. Zu Drobnik habe ich viele Fragen: Warum schießt sich ein katholischer Theologe auf Sexarbeit ein? Wie steht Herr Drobnik zu anderen Themen, wie Schwangerschaftsabbruch und LGBTIQ? Gehört er zum konservativen Milieu in Polen, das versucht, eine konservative Geschlechterpolitik durchzusetzen?

Elke Mack ist Professorin für Christliche Sozialwissenschaften und Christliche Sozialethik an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Erfurt. Sie hat als einzige schon zu Prostitution publiziert, allerdings ausschließlich aus theologischer Sicht und nicht empirisch. Ihre „Quellen“ sind oft tendenziöse Presseberichte, die nicht weiter hinterfragt oder einer Analyse unterzogen wurden. Schon 2014 hat sie mit der Gründerin von Solwodi, Schwester Lea Ackermann, einen Text gegen Prostitution geschrieben. Darin wird auch deutlich, dass Mack allgemein Sex außerhalb der Ehe ablehnt. Der Text von 2014 beginnt offen mit der These, dass die christliche Ablehnung von nicht ehelicher Sexualität auch ein Verbot der Prostitution rechtfertige. Mitnichten geht es also um die Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Prostituierten, sondern um christliche Sexualmoral und sexuelle Monogamie. 

Im Buch „Sexkauf“ hat sich Mack der vielleicht doch zu offensichtlich konservativen Ansichten entledigt. In Interviews gibt sie sich Mühe, auch von „queerer“ Prostitution zu sprechen. Sie will offensichtlich jene Leute ins Boot zu holen, die reaktionäre Repressionsforderungen eigentlich ablehnen müssten, weil Gesetze gegen Prostitution immer auch gegen queere Menschen genutzt wurden. Bislang gibt es nur eine kritische Rezension, während sich vor allem die Presse hat blenden lassen. Bis heute findet sich keine kritische Berichterstattung.

Wie also kamen diese drei Personen dazu, dieses Buch zu veröffentlichen? 

DIAKA und die Netzwerke rund um das Bündnis Nordisches Modell 

„Sexkauf“ unterscheidet sich in vielerlei Hinsicht von klassischen wissenschaftlichen Studien. Nicht zuletzt, weil es als „Rechtsgutachten“ von einer neuen Organisation gegen Prostitution in Auftrag gegeben wurde, nämlich DIAKA, das 2022 gegründete „Deutsche Institut für angewandte Kriminalitätsanalyse“. Dieses Institut kommt seriös daher, besteht aber ausschließlich aus Personen, die in zahlreichen anderen Kontexten schon seit Jahren, wenn nicht Jahrzehnten, gegen legale Sexarbeit aktiv sind und mit wissenschaftlicher Forschung wenige Berührungspunkte haben. Hier findet sich keine Wissenschaft und auch keine Beschäftigung mit Kriminalität im weitesten Sinne, sondern lediglich ein breit gestreutes Engagement für ein Verbot der Prostitution wie in Schweden.

Zu seinen Gründungsmitgliedern gehören: Inge Bell (München), Helmut Sporer (Augsburg), Prof. Ursula Männle (München), Marietta Hageney (Aalen), Sandra Norak, Cathrin Schauer-Kelpin (Plauen), Stefan Baumgarth (München) und Manfred Paulus (Ulm).

Erste Vorstandsvorsitzende ist Inge Bell, ehemals Terre des Femmes Vorstand und bekannte Gegnerin des Selbstbestimmungsgesetzes, aktuell zweiter Vorsitzender von DIAKA ist Helmut Sporer, Kriminaloberrat a.D. Manfred Paulus ist nicht mehr auf der Seite gelistet und nur noch im Internet Archiv zu finden. Sporer stellte DIAKA im September 2022 dem „Bündnis Nordisches Modell“ vor und beschrieb das Ziel wie folgt:

„Im April 2022 haben deshalb einige Personen, die sich schon lange mit der Thematik Prostitution (sic!) und ihren Ausprägungen beschäftigen, unter anderem ich, das Deutsche Institut für angewandte Kriminalitätsanalyse, kurz DIAKA, gegründet. Es ist ein interdisziplinäres Gremium mit ExpertInnen aus verschiedenen Bereichen wie Soziales, Politik, Opferhilfe, Journalismus und Kriminalpolizei.
DIAKA arbeitet überregional, unabhängig, realitätsbasiert und ohne wirtschaftliche Interessen. Das Institut versteht sich als Gegengewicht zur kleinen, aber sehr lauten Lobby. DIAKA war u.a. bereits bei der Anhörung im Bayerischen (sic!) Landtag zur Situation der Prostituierten mit Statements vertreten“. [Hervorhebung: SD]

Das Zitat stammt aus der Tagungsdokumentation 2022 des Bündnisses Nordisches Modell

Auf der Webseite von DIAKA lernen wir: „Mitinitiatorin des verfassungsrechtlichen Gutachtens ist Marietta Hageney, DIAKA-Gründungsmitglied.“ Das „verfassungsrechtliche Gutachten“ ist dieses Buch „Sexkauf“. Hageney ist laut eigenem LinkedIn-Profil Geschäftsführerin der katholischen Beratungsstelle SOLWODI Aalen. Solwodi ist Mitglied im Bündnis Nordisches Modell. Noch einmal ist DIAKA, und damit auch dieses „Rechtsgutachten“, mit dem Bündnis „Nordisches Modell“ verknüpft.

Hageney und Paulus gehören mit der SPD-Abgeordnete Leni Breymaier zum Gründungskreis des „Ostalb-Bündnis(ses) gegen Menschenhandel und (Zwangs-) Prostitution“. Hageney, eine Ökotrophologin, ist Leiterin der Geschäftsstelle des Bündnisses, das bei Solwodi Baden-Württemberg angesiedelt ist. Breymaier und Paulus waren oder sind Mitglieder. Solwodi ist Bündnispartner des Bündnisses Nordisches Modell. 

Der Kreis schließt sich. Alle Beteiligten sind Mitglieder mehrerer Vereine, die jeweils alle in einem Bündnis für das nordische Prostitutionsverbot zusammenarbeiten und den Anschein erwecken, als seien sie so viele, obwohl es eigentlich immer die gleichen Leute sind, die immer wieder noch eine Organisation und noch einen Verein gegen Prostitution gründen, um größer, lauter, mächtiger zu wirken. 

Im Sommer 2023, ist sogar eine Spiegel-Redakteurin (Katrin Langhans) auf die vermeintliche Neutralität dieser Leute hereingefallen und hat einen Artikel verfasst, in dem ausschließlich Verbotslobbysten vorkommt. Das Buch wurde im Artikel auch zitiert – quasi ein kostenloser Werbeblock. 

Wer hat gezahlt?

Im Vorwort wird DIAKA als Auftraggeberin nicht erwähnt, obwohl das im Sinne der Transparenz wäre. Ebenso bleibt offen, wer die Druckkosten für den Band bezahlt hat, denn Nomos veröffentlicht solche Bücher in der Regel nicht kostenfrei. Wissenschaftsverlage, wie Nomos, verlangen in der Regel mehrere Tausend Euro für die Veröffentlichung von Büchern.

Kein Peer-Review?
Aus eigener Erfahrung mit dem Verlag weiß ich, dass es dort kein Peer-Review gibt. Und sowieso kein blind Peer Review. Es ist fast so, als könne man da alles veröffentlichen, solange man zahlt. Hierzu habe ich den Verlag aber um Klärung gebeten – im Sinne der Transparenz und wissenschaftlichen Redlichkeit.

Das Buch

Der Aufbau des Buches spiegelt auch die Arbeitsteilung unter den Autor*innen wider. Bis auf wenige Seiten im Vor- und Schlusswort haben die Autor*innen keine Texte gemeinsam verfasst. 

Teil 1 trägt den Titel „Eine rechtliche und rechtsethische Prüfung der Gesetzgebung zur Prostitution. Verfasst haben Teil 1 Drobnik und Mack, allerdings nicht zusammen. Abschnitt 1, 2 und 3 von Teil 1 hat Herr Drobnik alleine verfasst (S. 20-218), während Frau Mack lediglich die knapp 30 Seiten von Abschnitt 4 über „Das Prinzip der Menschenwürde in der Prostitution (S. 219-258) schrieb. Teil 2 Verfassungsrechtliche Prüfung der geltenden Prostitutionsgesetzgebung in Deutschland hat Rommelfanger alleine verfasst (S. 259-318). Ein nicht detailliertes Inhaltsverzeichnis ist hier einzusehen. 

Allgemeine Eindrücke

Es ist schwer, ein Buch einem Faktencheck zu unterziehen, in dem auf jeder Seite mindestens drei Behauptungen aufgestellt werden, die einer wissenschaftlichen Prüfung nicht standhalten. „Schwer“ ist eigentlich nicht das richtige Wort. Es ist eigentlich einfach, aber es erfordert Kraft, Energie, Zeit und Geld – Ressourcen, die auf der Seite der Prostitutionsgegner*innen reichlich vorhanden sind, aber anderswo chronisch fehlen. 

Schon der erste Satz im Vorwort enthält zahlreiche Fehler. Das Vorwort beginnt so: „Mit der Liberalisierung des Sexkaufs durch die Regulierung der Prostitu‐
tion (Prostitutionsgesetz 2001 i.V.m. Prostituiertenschutzgesetz 2016)…“

Ich sage es Ihnen nur ungern, aber „Sexkauf“ brauchte nicht „liberalisiert“ werden, denn es war für Männer eigentlich noch nie illegal sexuelle Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen – sieht man von der Zeit der Reformation ab, als Kunden wie Prostituierte und ohnehin alle, die nicht ehelichen Sex hatten, kriminalisiert wurden.

Das Narrativ der „Legalisierung“ oder „Liberalisierung“ von „Sexkauf“ ist vielmehr das jüngste Framing der Prostitutionsgegner*innen. Durch dieses Framing wollen sie die rechtliche und soziale Verbesserung der Liberalisierung für Sexarbeitende unsichtbar machen. Sie verstellen die Realität, indem sie behaupten, diese Gesetzesänderungen hätten in Wahrheit nur den Kunden genutzt. Was die Reform von 2002 gebracht hat, war ein Rechtsanspruch auf Entlohnung, also eigentlich eine Schwächung der „Kunden“ gegenüber der Prostituierten, denn diese hatten nun endlich auch ein Recht auf die Vergütung. Die Wortwahl ist somit in höchsten Maße manipulativ und falsch und entspricht weder der Realität noch einer wissenschaftlichen Perspektive.

Bevor ich mir einige Behauptungen genauer anschaue, möchte ich allgemeine Leseeindrücke beschreiben. 

Wissenschaftlichkeit und Forschungsstand

Die Autor:innen erwecken den Eindruck der Wissenschaftlichkeit durch zahlreiche Fußnoten und den vielen Verweisen auf Experten verschiedener Bereiche. Doch wer sich mit dem internationalen Forschungsstand auskennt, merkt schnell: Die Autor*innen dieses Buches haben den komplexen Forschungsstand zu Sexarbeit und Prostitutionspolitik nicht zur Kenntnis genommen und höchst selektiv rezipiert. Sie geben auch keinen neutralen Überblick über Fragen, Methoden und auch Kontroversen im inzwischen sehr großen Feld der interdisziplinären Sexarbeitsforschung. Einschlägige Standardwerke, wie etwa von Ronald Weitzer, Teela Sanders oder May-Len Skilbrei – um nur einige wenige zu nennen, werden in „Sexkauf“ nicht erwähnt, geschweige denn diskutiert. So zitieren die Autor*innen nur wenige sorgfältig ausgewählte Studien, die angeblich die politische Forderung nach einem Verbot unterstützen. Die Fußnoten belegen allerdings meist nicht mal die Behauptung, die sie belegen sollen.

Die Forschung zum Nordischen „Modell“/Verbot ignorieren die Autor:innen ebenfalls nahezu vollständig. Eine Übersicht dieser Forschung habe ich hier zusammengestellt.

Obwohl es inzwischen zahlreiche Studien auch zum „Nordischen“ Prostitutionsverbot gibt, haben die Autor*innen keine dieser Studien in ihre „Analyse“ einbezogen. Somit wird eine einseitige, undifferenzierte Publikation als wissenschaftlich vermarktet, ohne dass sie wissenschaftlichen Standards genügt. 

Die Leser*innen werden in meinen Augen veräppelt, denn sie glauben nun, dass hier tatsächlich jegliche Forschung zu Prostitution vorgestellt wird. Das Gegenteil ist der Fall. 

Tatsächlich gestehen die Autor*innen indirekt selbst zu, nur einen sehr begrenzten Blick auf das Thema zu werfen, wenn sie im Vorwort schreiben: „Es werden jedoch auch die tatsächlichen Rechtsfolgen der beiden Prostitutionsgesetze durch aktuelle Studien und Gutachten aus der Sicht der Innenbehörden, der Sicht der Medizin und Psychotherapie, sowie der Sozialarbeit in rechts‐ethischer Hinsicht analysiert“ (S. 16). Hier wird de facto zugestanden, dass keine Studien aus den Sozial- und Politikwissenschaften zur Kenntnis genommen werden. Ebenfalls werden hier die sorgfältig ausgewählten „Studien und Gutachten“ als repräsentativ für diese Bereiche dargestellt, was allerdings nicht der Realität entspricht und somit als Vortäuschung von allgemeiner Gültigkeit gelesen werden kann. 

Was das Buch nicht enthält, sind neue Daten und Erhebungen, die mit wissenschaftlichen Methoden ausgewertet wurden. Es ist keine empirische Studie, auch wenn sie immer wieder als eine solche präsentiert wird.

Unwissenschaftliche Quellen und fehlende Methodik: Zweitens verweist ein Großteil der Fußnoten im Buch auf nicht wissenschaftliche Publikationen, auf Menschen und Dokumente aus dem Umfeld der Anti-Prostitutionsbewegung. Besonders oft und gerne werden die beiden Ex-Polizisten Manfred Paulus und Helmut Sporer zitiert, die beide an der Gründung von DIAKA beteiligt waren. Beide haben keine wissenschaftliche Ausbildung und die Autor*innen von Sexkauf nehmen ihre Aussage für bare Münze, anstatt sie mit sozialwissenschaftlichen Methoden zu analysieren – ein weiteres Zeichen für fehlende wissenschaftliche Standards. Denn Wissenschaft – vor allem sozialwissenschaftliche Analyse – zeichnet sich durch Analyse aus. Statt einer Analyse von Interviews und Aussagen von Verbotsaktivist*innen finden sich im Buch nur unkommentierte und aneinandergereihte Zitate, die nun einen wissenschaftlichen Anstrich bekommen sollen – weil sie als Fußnote präsentiert werden. 


Ein paar Beispiele: 

1 – 95 %

Auf Seite 60 wird ungeprüft und unkritisch ein Zitat reproduziert: „Chefermittler im Bereich Menschenhandel gehen vielmehr überwiegend davon aus, „dass sich 95 % der Frauen in der Prostitution nicht freiwillig prostituieren“96 (…), sondern „fortgesetzt sexuelle Gewalt„97 erleiden.“

Wer sind diese „Chefermittler“ und wer ist in den Fußnoten zu finden? In den Fußnoten 96 und 97 finden wir nicht etwa wissenschaftliche Belege dieser These, sondern Verweise auf die „Einschätzung“ von Manfred Paulus und einem „D. Ubben (Chefermittler im Bereich Menschenhandel und Sexsklaverei Hamburg). 

Paulus ist Kriminaloberhauptkommissar a.D. und schon seit über 10 Jahren pensioniert. D. Ubben ist Detlef Ubben. Er war von 1997 bis zu einem mir nicht bekannten Zeitpunkt, aber vermutlich Mitte der 2010er Leiter des Hamburger LKA Dezernats „Milieu“. Einen Bereich „Sexsklaverei“ gibt es beim LKA Hamburg nicht. Detlef Ubben scheint tatsächlich der Urheber für diese unwissenschaftliche Behauptung der 95 % zu sein. Die 95 % sind allerdings nicht nur unwissenschaftlich, sondern auch alt. Der erste Hinweis darauf findet sich in einem Artikel der Hamburger Morgenpost von 2007! In der Fußnote wird weiter auf Seite 122 verwiesen, doch dort findet sich nichts, was auch nur annähernd ein Beleg dieser Behauptung ist. 

Argumentieren Mack, Drobnik und Rommelfanger etwa mit beinahe 20 Jahre alten Zahlen, die außerdem noch nie einer wissenschaftlichen Prüfung unterzogen wurden? Es scheint so. 

Die 95% wurden übrigens noch nie empirisch und wissenschaftlich erhoben. Es handelt sich also um eine erfundene Zahl. Sowieso kann man nur dann einen Anteil berechnen, wenn man die Gesamtzahl kennt und wir kennen nur die Zahl der offiziell angemeldeten Sexarbeitenden: Ende 2023, 30.600, 2022, 28 300. Das BKA ermittelte 2022 476 Opfer von Menschenhandel im Bereich der sexuellen Ausbeutung. Wie viel Prozent sind das? 1.68%

Das heißt sicher nicht, dass die restlichen 98% (die große Mehrheit der Sexarbeitenden) alle unter absolut rosigen Arbeitsbedingungen arbeiten, aber der deutsche Staat erkennt sie nicht als Opfer von Menschenhandel an. Und, klar, es gibt eine Dunkelziffer, aber die wird sicher nicht bei 98% liegen und auch nicht bei 90%, auch wenn der deutsche Staat und die Polizei beim Thema sexuelle Gewalt oft scheitern. Sprich: 98% der Sexarbeitenden sind KEINE Opfer von Menschenhandel.
Der Datenbericht Menschenhandel des KOK weist drauf hin, dass die Staatsanwaltschaften und Polizei nicht alle Fälle, die Beratungsstellen betreuuen verfolgt werden. Die Beratungsstellen haben 484 Fälle (sexuelle Ausbeutung) dokumentiert, das ist nur geringfügig mehr. Immerhin lernen wir vom KOK, dass ~60% dieser Betroffenen nicht als Sexarbeitende angemeldet waren. Die Zahl kann so interpretiert werden, dass unter den Angemeldeten, der Anteil an Ausgebeuteten noch geringer ist als 1,68%, während nicht-angemeldete Sexarbeitende für Ausbeutung anfälliger sind.

2 – Prostituierte haben keinen freien Willen

Wie ich schon oben schrieb, ist die Hauptzielscheibe des Textes die Prostituierten selbst. Die Autor*innen versuchen mit allen Mitteln, Prostituierte als unmündige Menschen darzustellen, die nicht in der Lage sind, Entscheidungen zu treffen. Egal, was Prostituierte sagen, es sei irrelevant, da es sich um kaputte Menschen handelt und deshalb sei es angemessen, auch über ihre Köpfe hinweg und ohne Berücksichtigung dessen, was aktive Prostituierte sagen, ihre Tätigkeit zu verbieten.

Auf Seite 186 behaupten die Autor*innen, dass kein freier Wille zur Prostitution angenommen werden kann. Einschlägige Experten sprechen von ‘Scheinfreiwilligkeit’457, in jedem Fall jedoch niemals von Autonomie. Eine Seite später wird behauptet, die Prostitution sei die „gefährlichste Tätigkeit überhaupt“. 

Wer wird hier als „einschlägiger Experte“ zitiert? Helmut Sporer Ex-Polizist, Vorstand von Diaka. Was Herrn Sporer dazu befähigt, über Hunderttausende von erwachsenen Sexarbeitenden und ihrer angeblich nicht existierenden Mündigkeit und Entscheidungsfähigkeit zu urteilen, ist mir schleierhaft. Wissenschaftlich hat er sich jedenfalls noch nie mit dem Thema befasst. 

Die beiden „Experten“ Sporer und Paulus werden namentlich insgesamt jeweils über 25 Mal erwähnt. Die nicht wissenschaftlichen Bücher von Manfred Paulus werden regelmäßig als wissenschaftlicher Beleg für zahlreiche Behauptungen zitiert. An keiner Stelle wird eine in der wissenschaftlichen Forschung übliche kritische Einordnung oder Differenzierung oder Prüfung der Behauptungen der beiden Ex-Polizisten vorgenommen. 

Später fasst Drobnik zusammen:

„trotz manch gegenteiliger Beteuerungen der Betroffenen aus Gutachtersicht nicht von Autonomie und freiem Willen bei den spezifischen sexuellen Akten der Prostitution ausgegangen werden kann. Dies liegt insbesondere daran, dass die willentliche Selbstbestimmung während der Akte der Prostitution grundsätzlich abgespalten werden muss, wie einschlägigen Stellungsnahmen aus der Psychiatrie und Psychologie zu entnehmen ist. Denn ein freier Wille ist gemäß dem wissenschaftlichen Stand der Forschung nur bei integrierten Persönlichkeiten möglich.“ S. 166.

Wie kommt Drobnik zu dieser Schlussfolgerung? Angeblich durch Bezugnahme auf „aus den medizinischen Gutachten zur Frage der Freiwilligkeit“. Welche Gutachten? Wie schon bei den Vertretern der angeblichen „Innenbehörden“, wo ausschließlich pensionierte Menschen, die inzwischen Lobby für das Nordische Modell machen, interviewt wurden, sind hier wörtliche, aber teilweise gekürzte Stellungnahmen von Fachärzten und Psycholog:innen abgedruckt. Diese Personen (Wolfgang Heide, Lutz-Ulrich Besser, Liane Bissinger, Michaela Huber, Harald Schickedanz, Ingeborg Kraus) sind ihrerseits schon lange als Gegner*innen legaler Prostitution bekannt. Die Texte enthalten keine wissenschaftlichen Verweise: Die Taktik ist schon bekannt. Man lässt vermeintlich neutrale „Expert*innen“ sprechen, druckt diese Texte ab und nutzt sie dann als vermeintlich wissenschaftlichen Beweis für die eigene These.

Es mag ja sein, dass die Damen und Herren, die hier ihre „Gutachten“ angeboten haben, glauben, Prostituierte seien unmündig und zu freier Entscheidung nicht fähig. Diese menschenverachtende Sicht gehört allerdings benannt, analysiert und methodisch verarbeitet.

Kurzum: Die These, dass Sexarbeitende keinen freien Willen haben, ist Bullshit, wie der Philosoph Harry Frankfurt sagen würde.

Sollen psychisch kranke Menschen wieder entmündigt werden?

Drobniks, Macks und Rommelfangers Schlussfolgerungen über Prostitution haben Konsequenzen für den allgemeinen Umgang mit Menschen mit psychischen Krankheiten, weil sie de facto die pauschale rechtliche Entmündigung von erwachsenen Menschen fordern, wenn sie keine „integrierte Persönlichkeit“ haben. Drobnik geht „grundsätzlich“ davon aus, dass Menschen in der Sexarbeit keine integrierte Persönlichkeit haben.

Abgesehen davon, dass es ethisch höchst problematisch ist, allen Prostituierten pauschal eine psychiatrische Ferndiagnose zu stellen, ist diese These auch empirisch nicht haltbar. Diese Behauptung ist paternalistisch, patriarchal und antifeministisch und könnte zudem selbst gegen die Prinzipien des Grundgesetzes verstoßen.

Diese Ansichten sind ein klassisches Beispiel für die Pathologisierung und Entmündigung von Frauen, die nicht den dominanten (hier: christlichen sexuellen) Normen entsprechen. Pathologisierung bezeichnet den Prozess, durch den bestimmte Verhaltensweisen oder Zustände als krankhaft oder abweichend von einer vermeintlich natürlichen Norm (hier: Ehe und Monogamie) dargestellt werden. In diesem Kontext werden die Erfahrungen und Entscheidungen von Sexarbeitenden als Anzeichen einer fehlenden oder gestörten Persönlichkeit interpretiert, was zu einer Entmündigung führt. Diese Entmündigung bedeutet, dass den betroffenen Frauen die Fähigkeit abgesprochen wird, selbstbestimmt und autonom zu handeln.

Diese Haltung negiert die Autonomie von Sexarbeitenden und allen Frauen, die der Norm widersprechen, indem sie ihnen abspricht, dass sie in der Lage sind, eigenständige Entscheidungen über ihren Körper und ihre Lebensumstände zu treffen. Das ist nicht nur paternalistisch, sondern auch eine Form von Diskriminierung, die Sexarbeitende als unfähig darstellt, ihre eigenen Interessen zu wahren. Diese Sichtweise widerspricht grundlegenden Prinzipien der Menschenwürde und der Gleichberechtigung, die in vielen Verfassungen und internationalen Menschenrechtsdokumenten, auch im Grundgesetz, verankert sind.

Persönlich halte ich diese Position für absolut menschenverachtende Hassrede gegenüber allen Menschen, die mit psychischen Krankheiten kämpfen und die Drobnik & Co hier rechtlich entmündigt sehen möchten. Sie stellt eine gefährliche Verallgemeinerung dar, die das Recht auf Selbstbestimmung untergräbt und die Stimmen derjenigen, die sie betrifft, ignoriert. Es ist notwendig, sich kritisch mit solchen Aussagen auseinanderzusetzen und die Rechte und Würde aller Menschen zu verteidigen.

Eine neue psychologische Studie aus den USA – Frauen, die Sex verkaufen. Ein Überblick über die psychologische Forschung mit klinischen Implikationen – kommt hier jedenfalls zu anderen und methodisch viel differenzierteren Schlüssen:

„Unsere Überprüfung der Literatur unter dieser Bevölkerungsgruppe zeigt einen allgemeinen Trend, wonach Frauen, die Sex verkaufen, eine höhere Prävalenz von psychischen Problemen und Drogenkonsum aufweisen als Frauen in der Allgemeinbevölkerung. Aufgrund der Unmöglichkeit, experimentelle Forschung durchzuführen, konfundierender Faktoren und eines Mangels an prospektiven und longitudinalen Forschungsdesigns und geeigneten Kontrollgruppen, ist es nicht möglich festzustellen, ob der Verkauf von Sex direkt oder indirekt psychische Gesundheitsprobleme verursacht. Basierend auf der durchgeführten Forschung scheint es wahrscheinlich, dass die Beziehungen in mehrere Richtungen verlaufen, wobei der Verkauf von Sex für einige Frauen zu psychischen Problemen beiträgt, psychische Probleme für einige Frauen zur Entscheidung führen, Sex zu verkaufen, und äußere Faktoren, wie Traumageschichte oder ein Mangel an sozialer Unterstützung, dazu beitragen, dass einige Frauen sowohl psychische Probleme haben als auch Sex verkaufen. Darüber hinaus ist die Unterscheidung zwischen diesen Szenarien nicht immer einfach. Zum Beispiel kann es selbst in Situationen, in denen psychische Symptome scheinbar nach dem Beginn des Verkaufs von Sex auftreten, unklar sein, ob subklinische Stufen der psychischen Probleme bereits zuvor bestanden, die zur Entwicklung der klinischen Stufen der psychischen Erkrankung beitrugen und möglicherweise auch zur Entscheidung, Sex zu verkaufen.“ (S. 196)

3 „Prostitution führt zu Rechteverletzungen“

Auf Seite 20 schreibt Drobnik: „In Rezeption der weltweit vorliegenden empirischen Befunde gehen die int. Rechtsdokumente grundsätzlich davon aus, dass in vielen Teilen der Erde Prostitution zu überproportional vielen (Menschen-)Rechtsverletzungen, vor allem bei Frauen, führt.“ Weiter: „Sie weisen eine überproportional hohe Sterblichkeitsrate auf, gemessen am Durchschnitt ihrer jeweiligen MitbürgerInnen.“

Schauen wir uns das genauer an. In den Fußnoten werden 3 Studien zitiert, zwei zu den USA (1970er-90er) und eine zu Kanada, 1984, u.a. Methodisch ist das ein schwieriger Schritt. Denn zum einen sind die Studien inzwischen veraltet, zum anderen können diese zeitlich und räumlich sehr spezifischen Befunde nicht für universell und weltweit gültig erklärt werden. In den USA ist Sexarbeit vollständig kriminalisiert und die Forschung ist sich tatsächlich darüber einig, dass Kriminalisierung Gewalt im Bereich der Prostitution erhöht. Dass Sexarbeitende in den USA stärker Gewalt ausgesetzt sind, ist bekannt. Das ist eine direkte Konsequenz der Kriminalisierung, nicht der Sexarbeit an sich. 

Die Autor:innen meinen weiterhin, dass grundsätzlich die Prostitution für diejenigen, die sie anbieten, zum höchsten Lebensrisiko werden lässt“. Tatsächlich ist sich die Forschung relativ einig, dass nicht die Prostitution, sondern ihre Illegalität sich negativ auf die Menschen, die sie ausüben auswirkt. Es ist kein Wunder, dass zahlreiche Studien, die in diese Richtung argumentieren in den USA durchgeführt wurden, denn dort ist Prostitution vollständig verboten, sogar Minderjährige werden in zahlreichen Bundesstaaten noch als Straftäter:innen behandelt. Diese Daten sagen also nichts über Deutschland und legale Prostitution im Jahr 2023 oder 2024 oder 2035 aus.

4 „Innenbehördenvertreter“ sagen …

Nahtlos geht es weiter: „Nach der Einschätzung deutscher Innenbehördenvertreter ist Prostitution ‚wegen unvergleichlich vielfältigen Gefahrenbereichen in summa die gefährlichste Tätigkeit überhaupt‘ (9).“ Sowieso finden sich im Buch immer wieder Verweise auf die „Innenbehörden“, die den eigenen Behauptungen Glaubwürdigkeit verleihen solle, nach dem Motto „Na, wenn es die Innenbehörden sagen, wird es schon stimmen.“ Allerdings ist die Bezeichnung irreführend. Denn befragt wurden nicht Vertreter*innen von Innenministerien oder Polizei. 

Wer sind also diese „Innenbehördenvertreter“? Zitiert wird in Fußnote 9 der 2. Vorsitzende von DIAKA, Helmut Sporer. Sporer ist pensionierter Kriminaloberrat, ebenfalls seit inzwischen um die 10 Jahre raus aus dem Job und nur noch als „Aktivist“ tätig. Ob man von Sporer sagen kann, dass er die „deutschen Innenbehörden“ vertritt, ist fraglich. Sporer vertritt aber auf jeden Fall DIAKA, die Auftraggeberin der Studie Sexkauf“, was aber verschleiert wird. Die Autor*innen der Studie haben hier also ein kleines Täuschungsmanöver vorgenommen. Dass Sporer (kommentarlos) zitiert wird, ist nicht mehr nur methodisch fragwürdig, sondern manipulativ: Sporer vertritt als pensionierter Polizist keine Innenbehörde mehr. Als Mitglied von DIAKA vertritt er aber die Organisation, die diese Sexkauf-Studie initiiert hat. 

Zu einem späteren Zeitpunkt (S. 60) findet sich ein weiterer Hinweis “Im weiteren Verlauf wird die Einschätzung der deutschen Ordnungs- und Innenbehörden genauer dokumentiert

werden (3.3.) , die eine gegensätzliche Einschätzung belegt. Mehrheitlich gehen sie von einer Tätigkeit der Frauen in der Prostitution in Deutschland aus, die keinesfalls ohne Unterordnung, Abschöpfung oder Abhängigkeit ausgeübt wird.95 Chefermittler im Bereich Menschenhandel gehen vielmehr überwiegend davon aus, „dass sich 95 % der Frauen in der Prostitution nicht freiwillig prostituieren“96 (…), sondern „fortgesetzt sexuelle Gewalt„97 erleiden.“

Wie ich schon oben im Abschnitt zu den 95 % erläutert habe, handelt es sich hier um inzwischen veraltete Quellen, um pensionierte, und im Fall von Dübben, bereits verstorbene ehemalige Polizisten. Es sind also keine aktuellen Vertreter*innen von Innenbehörden, die hier zu Wort kommen. 

Auf S. 88 findet sich ein erneuter Versuch, die „Innenbehörden“ als Beleg anzuführen. „Aufgrund empirischer Recherchen über die Kriminalität im Rotlichtmilieu wird zudem von den Innenbehörden attestiert, dass die durch die Liberalisierung intendierte Entkriminalisierung leider den gegenteiligen Effekt hat, nämlich zu erhöhten internationalem Menschenhandel beiträgt, vor allem von Frauen aus ärmeren Staaten als Opfer des globalen Wohlstandsgefälles, die in westliche Wohlfahrtsstaaten mit liberalisierten Sex‐Märkten verschleppt werden.167 “. Wer wird in Fußnote 167 zitiert? Das eigene Kapitel 3.3. 

Schauen wir uns also das Kapitel 3.3 an. In 3.3 geht es um „Auswirkungen aus Sicht der Strafverfolgung“, gemeint sind Auswirkungen der Prostitutionsgesetzgebung seit 2002. Drobnik hat auch hier eine klare Zielscheibe: Den Prostituierten die Fähigkeit zur mündigen Entscheidung zur Sexarbeit abzusprechen. Ein Großteil der in den Fußnoten zitierten Quellen sind Presseartikel oder wieder Manfred Paulus. Der Hauptteil von 3.3 besteht allerdings von unkommentiert abgedruckten Interviews mit meist bereits pensionierten Mitarbeiter*innen aus dem Bereich Justiz und Polizei wieder, die allerdings ebenfalls abermals als Vertreter*innen der „Innenbehörden“ dargestellt werden. 

In Fußnote 299 finden wir einen Hinweis darauf, wie es dazu kam: „Die hier aufgeführten Interviews geben wörtliche und autorisierte Aussagen der Interviewpartner wieder, die im Jahr 2021 und 2022 durch eine wissenschaftliche Mitarbeiterin der Universität Erfurt im Auftrag von Prof. Dr. Elke Mack geführt wurden“. Die Interviews sind nicht anonymisiert, was untypisch für sozialwissenschaftliche Studien ist. Alle Interviews werden namentlich zugeordnet und die Personen mit ihrer beruflichen Laufbahn beschrieben. Alle Interviewpartner sind gegen legale Sexarbeit. Methodische Erläuterungen dazu, warum gerade diese Personen interviewt wurden und warum Kritiker*innen des Nordischen Modells systematisch ignoriert wurden, gibt es keine. Es ist möglich, zahlreiche Interviewpartner*innen dem Netzwerk für das Nordische Modell zuzuordnen. Zudem sind die Interviews nicht vollständig abgedruckt und enthalten zahlreiche Auslassungen. Und zuletzt werden diese Interviews methodisch nicht weiter verarbeitet oder analysiert, sondern für sich als objektive Wahrheit stehen gelassen. Sie dienen allerdings anderer Stelle im Buch als Beleg für Behauptungen und These – ein wissenschaftlich unlauterer Schritt. 

5 Freierforen 

Ein weiteres Beispiel für fehlende wissenschaftliche und methodische Standards ist Jakob Drobniks Umgang mit vermeintlichen Zitaten von Kunden aus sogenannten „Freierforen“.

Drobnik befasst sich mit Freiern, um die „Freiwilligkeit“ der Sexarbeit zu leugnen und Sexarbeit als Entwürdigung darzustellen. Dies entspricht der übergeordneten Agenda des gesamten Buches, Prostituierte als unmündige Personen zu präsentieren. Der Gedankengang kann folgendermaßen zusammengefasst werden: „Wenn wir die übelsten Äußerungen von Freiern nehmen, dann wird doch deutlich, dass die Prostituierten das nicht freiwillig machen können.“ Diese Argumentation ist allerdings unlogisch, da die verachtende Perspektive der Freier keine Auswirkungen auf die Fähigkeit von Prostituierten hat, sich für oder gegen Sexarbeit zu entscheiden. Um den Vergleich mit einem anderen Kontext zu wagen: Rassistische Aussagen führen auch nicht dazu, dass von Rassismus betroffene Menschen auch wirklich so sind, wie Rassist*innen behaupten. 

Zudem ist die Beweisführung methodisch nicht haltbar. Um seine These zu untermauern, reiht Drobnik auf sieben Seiten angeblich „repräsentative“ (S. 206) Zitate aus Freierforen kommentarlos aneinander. Wie Drobnik genau diese Zitate ausgewählt hat, begründet und erklärt er nicht. Auch begründet und erklärt er nicht, warum die Zitate nicht vollständig wiedergegeben, sondern gekürzt wurden.

Eine Überprüfung der in den Fußnoten angegebenen Links zeigt, dass diese nicht zu Freierforen führen, sondern zu einer Webseite namens „Die unsichtbaren Männer“. Die Betreiberinnen dieser Seite durchforsten seit ungefähr 10 Jahren deutsche Freierforen (niemals jene in Ländern mit nordischem Verbot) nach den schlimmsten Aussagen über Sexarbeitende und posten diese dann in sozialen Medien als Argument gegen legale Prostitution. Die Seite und ihre Betreiber*innen sind Teil der Kampagne für ein Nordisches Modell, was Drobnik nicht kenntlich macht. 

Foto der Seiten 206 und 207.

Bis auf einen besonders sexistischen Beitrag scheint Drobnik keine Freierforen selbst untersucht und schon gar nicht analysiert zu haben. Zudem hat er im Umgang mit diesen Zitaten keine sozialwissenschaftlichen Methoden angewandt. Auch hat er die Quelle dieser Zitate – die Webseite „Die unsichtbaren Männer“ – keiner weiteren kritischen medien- oder sozialwissenschaftlichen Analyse unterzogen, sondern lediglich bereits sorgfältig vorausgewählte Zitate unkritisch übernommen, aneinandergereiht und als objektive Informationsquelle dargestellt. Eine theoretisch reflektierte und methodisch geleitete qualitative Analyse von Freierforen fehlt gänzlich. Wäre dies eine Proseminar-Arbeit, würde sie den Anforderungen nicht genügen, da sie grundlegende Anforderungen an das wissenschaftliche Arbeiten nicht erfüllt. 

6 Angebliche durchschnittliche Lebenserwartung der Prostituierten: 40 Jahre 

Eine verbreitete Behauptung unter Befürworter:innen des Nordischen Verbotes ist, dass die durchschnittliche Lebenserwartung von Prostituierten um die 40 Jahre sei. Auch in “Sexkauf” fällt diese Behauptung mehrfach? Wie wird sie belegt? 

Die erste Erwähnung finden wir in Fußnote 202: 

„Die staatlichen FAQs der Wiedereingliederungskurse für Freier in Frankreich, die sich strafbar gemacht haben, gehen von einer Lebenserwartung von nicht mehr als 40 Jahren bei Prostituierten aus: https://taz.de/Antiprostitutionsgesetz-in-Frankreich/!5862212/ (abgerufen am 4.11.22).“

Sehr spannend. Drobnik verweist auf die staatlichen FAQ in Frankreich, zitiert diese aber nicht selbst, sondern einen Presseartikel in der taz. Die Autorin dieses Artikels, Genevieve Hesse, ist ihrerseits seit Jahren als Unterstützerin des Nordischen Verbots bekannt – eine Sackgasse. 

Auf S. 187 wird das Thema wieder erwähnt. Hier mutieren die FAQs plötzlich zu “französischen Behörden” und „die durchschnittliche Lebenserwartung der Prostituierten im Vergleich zu Nichtprostituierten [sind] erheblich (nach Aussagen französischer Behörden liegt sie unter 40 Jahren)“ und die Sterblichkeit vor dem 30. Lebensjahr nimmt signifikant zu.“ . Aus „nicht mehr als 40Jahren“ wurde „unter 40“.

Eine Quelle für diese Daten sucht man auch hier vergeblich. Am Ende des Abschnittes wird wieder Helmut Sporer zitiert, der Prostitution für „die gefährlichste Tätigkeit überhaupt“ hält. Wieder eine Sackgasse. 

Kurzum: Diese These über die verkürzte Lebenserwartung wird im ganzen Buch kein einziges Mal mit wissenschaftlichen Quellen belegt. Wir drehen uns erneut im Kreis. 

***

Im Buch lassen sich zahlreiche weitere Beispiele finden, die auf ähnliche Art und Weise relativ schnell dekonstruiert werden können und somit das Werk aus meiner Sicht insgesamt als wissenschaftlich nutzlos erscheinen lassen.

(Vielleicht kommt noch mehr…ich ermutige alle, jede einzelne Fußnote zu überprüfen. Wie das geht, habe ich hier hoffentlich gut gezeigt.)


Fazit

Ich fasse zusammen: Menschen, die für das Nordische Prostitutionsverbot kämpfen, geben eine „Studie“ bzw. ein „Rechtsgutachten“ in Auftrag, um zu belegen, dass die deutsche Prostitutionsgesetzgebung gescheitert ist. Für diese „Studie“ werden jedoch ausschließlich Personen aus dem Umfeld dieser Kampagne interviewt, deren Aussagen wörtlich wiedergegeben und nicht mit wissenschaftlichen Methoden analysiert werden. Mitgründer der auftraggebenden Organisation DIAKA werden überproportional oft als Beleg zitiert. Der wissenschaftliche Forschungsstand zu Sexarbeit wird weitestgehend ignoriert, und eine Diskussion der Befunde, die konträr zur Agenda von „Sexkauf“ stehen, findet nicht statt, was aus meiner Sicht die Grenzen wissenschaftlicher Redlichkeit und Ethik überschreitet.

Antwort

  1. Avatar von LordOfDarkness

    Danke für diese Einordnung. Als die „Studie“ letzten Sommer durch die Medien ging, habe ich mich gewundert, wie naiv und kritiklos sie aufgenommen wurde.

    Allein ein kurzer Blick auf die DIAKA Webseite reicht ja um zu sehen, welch Geistes Kind die Auftraggeber und Ersteller dieser „Studie“ sind und welchen dogmatischen Hintergrund sie haben. Im Grunde muss man den DIAKA Aktivisten sogar etwas Annerkennung dafür zollen, das sie mit einem so plumpen Mittel derart große Resonanz in der Medienlandschaft und am Ende auch bei einigen Parlamentariern erzeugen konnten.

    Andererseits zeigt die Studie auch, wie dünn das argumentative Eis ist, auf dem die Abolotionisten agieren. Haben die wirklich keine besseren Argumente und warum versuchen sie, ihre subjektiven Meinungen als Wissenschaft rüberzubringen?

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