Wir haben uns nach längeren Überlegungen entschieden, eine Programmbeschwerde gegen die Sexarbeits-Sendung der „Anstalt“ einzureichen.
Zudem weisen wir an dieser Stelle nochmal auf die Stellungnahme des BUFAS e.V. (Bündnis der Fachberatungsstellen für Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter) hin: https://www.bufas.net/stellungnahme-zur-sendung-die-anstalt-mit-dem-titel-die-prostitutionsanstalt-vom-zdf/
Ebenso sei die Stellungnahme des BesD e.V. – Berufsverband für sexuelle und erotische Dienstleistungen erwähnt: https://berufsverband-sexarbeit.de/satirische-darstellung-von-sexarbeit-in-der-zdf-anstalt-ein-baerendienst-fuer-prostituierte/
Programmbeschwerde gegen „Die Anstalt“ vom 28.04.2026 („Die Prostitutionsanstalt“) und den begleitenden Faktencheck gem. § 25 der ZDF-Satzung
Sehr geehrte Damen und Herren des ZDF-Fernsehrats,
hiermit erheben wir eine Programmbeschwerde gegen die Sendung „Die Anstalt“ vom 28.04.2026 sowie gegen den dazu veröffentlichten „Faktencheck“.
Die Sendung behandelt einen gesellschaftlich, rechtlich, wissenschaftlich und politisch hochkomplexen Themenkomplex: nicht nur Sexarbeit bzw. Prostitution, sondern auch Menschenhandel. Gerade deshalb gelten erhöhte Anforderungen an Sorgfalt, Kontextualisierung, Ausgewogenheit und Quellenprüfung. Die folgende wissenschaftliche Stellungnahme erläutert die Kritikpunkte und ihren Bezug zu den Programmgrundsätzen des ZDF sowie zu § 26 des Medienstaatsvertrags.
Wir bitten den Fernsehrat zu prüfen, ob die Sendung und der begleitende Faktencheck mit den Programmgrundsätzen des ZDF sowie den Vorgaben des Medienstaatsvertrags vereinbar sind.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung des Ergebnisses des Verfahrens.
Mit freundlichen Grüßen
Sonja Dolinsek (Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg)
Anne Bonny (Hydra e.V.)
Marleen Laverte (Hydra e.V.)
Wissenschaftliche Stellungnahme zur Sendung „Die Anstalt“ vom 28.04.2026
Autorin: Sonja Dolinsek (Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg) unter Mitarbeit von Anne Bonny (Hydra e.V.) und Marleen Laverte (Hydra e.V.)
Zusammenfassung der Kritikpunkte:
- Verletzung der Menschenwürde von Sexarbeitenden durch Witz und Lächerlichmachen
- Einseitiges Narrativ, das die deutsche Gesetzgebung ausschließlich kritisiert und die Gesetzgebung nach dem „Nordischen Modell“ aussschließlich unkritisch und positiv darstellt.
- Fehlende Abgrenzung zu Verbänden und Lobbyorganisationen, die das „Nordische Modell“ fordern, und unkritische Übernahme ihrer Argumentation
- Verzerrte historische Darstellung der Prostitution und ihrer rechtlichen Regelung in Deutschland.
- Verschweigen der Schutzfunktion des Prostitutionsgesetzes sowie der Stärkung der sexuellen Selbstbestimmung.
- Verkürzte Darstellung des Prostituiertenschutzgesetzes und Lächerlichmachen konkreter Schutzmaßnahmen.
- Einseitige Quellenauswahl
- Vermischung von Tatsachenbehauptungen, politischen Wertungen und satirischer Zuspitzung.
- Unwissenschaftlicher und instrumenteller Umgang mit wissenschaftlichen Studien, Zahlen und Schätzungen.
- Einseitige Darstellung des nordischen Modells und Verschweigen seiner negativen Folgen für Sexarbeitende.
- Irreführende und verkürzte Darstellung internationaler Abkommen und menschenrechtlicher Positionen.
- Vermischung von Sexarbeit, Zwangsprostitution und Menschenhandel.
- Stigmatisierung von Sexarbeitenden, insbesondere migrantischen Frauen, und Abwertung ihrer politischen Forderungen.
- Pauschale Pathologisierung von Sexarbeitenden und Verwendung psychischer Erkrankungen als Pointe.
- Verhinderung einer fundierten Meinungsbildung des Publikums durch das Weglassen wesentlicher Informationen und die verzerrte Darstellung wissenschaftlicher Befunde sowie politischer Gegenpositionen.
Detaillierte Ausführung
Verletzung zentraler Programmgrundsätze
Die dargestellten Mängel betreffen die Menschenwürde, die politische Pluralität, die eigene Urteilsbildung, die journalistische Fairness und die redaktionelle Sorgfalt.
Die Verpflichtung aus I. (1), die „Würde des Menschen“, seine Freiheit, Eigenverantwortlichkeit und Persönlichkeitsrechte zu wahren, begründet gerade gegenüber gesellschaftlich stark stigmatisierten Sexarbeitenden eine besondere journalistische Verantwortung. II. (1) verlangt, gesellschaftliche Vielfalt abzubilden und die „unterschiedlichen Lebenswirklichkeiten“ zu thematisieren. Dass politisch engagierte Sexarbeitende ein demokratisches Grund- und Menschenrecht wahrnehmen, muss auch in einer satirischen Darstellung berücksichtigt werden.
Die ungleiche Behandlung gegensätzlicher Positionen widerspricht aus unserer Sicht den Vorgaben zur politischen Pluralität in III. (2) und zur möglichst gleichwertigen Darstellung gegensätzlicher Standpunkte in IV. (4). Sie verfehlt damit auch den Anspruch aus II. (6), umfassend zu informieren, zu Bildung und Kultur beizutragen, kritisches Denken anzuregen und „Respekt vor anderen Meinungen“ zu fördern.
I. (3) verpflichtet dazu, die „eigene Urteilsbildung“ zu erleichtern, Hintergründe und Zusammenhänge zu erklären, Informationen einzuordnen und Falschnachrichten aufzudecken. Nach IV. (2) darf die persönliche Entscheidung des Publikums weder durch das Weglassen wichtiger Tatsachen noch durch Verfälschung oder Suggestivmethoden bestimmt werden.
Die Verpflichtung auf „Sachlichkeit und Wahrheit“ aus I. (4) verlangt ausdrücklich, verbleibende Zweifel an der Zuverlässigkeit einer Quelle offenzulegen. Politische Papiere, NGO-Berichte, Medienbeiträge, wissenschaftliche Studien und internationale Rechtsakte haben nicht den gleichen Beweiswert. Das Publikum muss die Aussagekraft der angeführten Belege beurteilen können.
I. (5) verlangt die Trennung von Nachrichten und Kommentaren sowie deren Kennzeichnung als persönliche Stellungnahme. Gerade für Angebote, die informierende und unterhaltende Elemente verbinden, fordert IV. (4) ausdrücklich die erkennbare Unterscheidung zwischen Sachverhaltsdarstellung und Meinung sowie die Wahrung „journalistischer Fairness“. Politische und stigmatisierende Wertungen dürfen nicht als sachlich überprüfte Kategorien erscheinen.
Soweit einzelne Angebote einen Standpunkt allein oder überwiegend zur Geltung bringen, verlangt IV. (3) aufgrund der Verpflichtung des Gesamtangebots zu Ausgewogenheit und Überparteilichkeit einen entsprechenden Ausgleich an anderer Stelle. Ein solcher Ausgleich, der aus unserer Sicht idealerweise bereits innerhalb der Sendung hätte erfolgen sollen, ist hier nicht erkennbar, zumal auch der Faktencheck nicht auf ergänzende Angebote verweist, die Gegenpositionen sachlich darstellen.
Die Verpflichtung aus IV. (7), die inhaltliche Richtigkeit der Telemedien durch regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung zu gewährleisten, gilt auch für den begleitenden Faktencheck. IV. (9) verlangt beim Setzen inhaltsbezogener Links besondere redaktionelle Sorgfalt.
Detaillierte Ausführung:
Falsche historische Darstellung der Prostitution in Deutschland vor 2002
Prostitution, Großbordelle, Migration und Menschenhandel gab es in Deutschland bereits vor 2002.
Die Sendung behauptet, dass Prostitution in Deutschland erst seit 2002 legal sei. (Faktencheck, S. 3: „Link: Prostitution ist in Deutschland seit 2002 legal“) (Transkript: MU: „Seit Prostitution hier legal ist, kommt halb Europa zu uns.“) Diese Aussage ist falsch.
Prostitution war in der Bundesrepublik vor 2002 nicht verboten, sondern lediglich unreguliert infolge der „abolitionistischen“ Gesetzgebung von 1927 bzw. 1953, die jegliche Regulierung der Prostitution verbot, jedoch die Sexarbeit nicht grundsätzlich unter Strafe stellte. Bordelle waren zwar verboten, allerdings setzten sich Kommunen und Polizei ab den 1950er Jahren dafür ein, dass Prostituierte in „Dirnenwohnheimen“ arbeiten sollten, also in Bordellen, die man nicht Bordelle nannte.[1]
Die Sendung suggeriert, dass es bis 2002 keine Großbordelle gab, obwohl die großen Eros-Center seit 1967[2] existieren und z.B. das Stuttgarter Drei-Farben-Haus seit 1953. (Transkript: MK: „Großbordelle waren verboten, obwohl sie überwiegend Deutsche waren hatten die Sexarbeiterinnen keinen Zugang zur Sozialversicherung, Arbeitsverträge waren nichtig, steuerpflichtig waren sie aber trotzdem.“) Man hätte hier einen guten Witz über das Scheitern von Verbotsmodellen machen können oder über die Doppelmoral von Verboten, die Prostitution letztlich immer auch in gewissen Grenzen dulden müssen und damit ihre eigenen Prinzipien in der Praxis außer Kraft setzen. Die einseitige Ausrichtung der Sendung darauf, die Probleme der Prostitution auf die gesetzlichen Reformen von 2002 und 2017 zurückzuführen, hat offenbar verhindert, dass auch die historische Entwicklung korrekt dargestellt wird und das historische Scheitern von Verbotsmodellen thematisiert und satirisch aufgegriffen wurde.
Auch bei der Migration suggeriert die Sendung, dass vor 2002 fast ausschließlich deutsche Frauen als Prostituierte tätig gewesen seien, während Migration und Ausbeutung erst nach der Reform und der EU-Osterweiterung relevant geworden seien. (Transkript: MK: „Nach der EU-Osterweiterung 2007 da strömten Zehntausende junge weibliche Arbeitskräfte aus Rumänien, Bulgarien und Ungarn auf den deutschen Sex-Markt.“) Auch diese Behauptung ist historisch falsch. In den 1960er- und 1970er-Jahren arbeiteten zahlreiche Prostituierte aus anderen europäischen Ländern in Deutschland. Seit den 1970er Jahren kamen auch Sexarbeiter:innen aus Thailand, Südamerika und Teilen Afrikas hinzu. Seit den 1990er Jahren spielte Migration aus Osteuropa zunehmend eine Rolle. Auch Menschenhandel und ausbeuterische Abhängigkeiten waren bereits in den 1980er- und 1990er-Jahren Gegenstand politischer, polizeilicher und medialer Debatten. Die Realität ist, dass Menschenhandel in den 1980er- und 1990er-Jahren aufgrund der Rechtlosigkeit der Prostituierten ein viel größeres Problem darstellte.[3] Davon waren viele von Ausbeutung betroffen, da Prostituierte und von Menschenhandel Betroffene bis 2005 (erste EU-Richtlinie gegen Menschenhandel) keine Rechte hatten und meist als Kriminelle direkt abgeschoben wurden. Wer über das Leid der Betroffenen von Menschenhandel sprechen will, muss sich insgesamt sachlich und objektiv damit beschäftigen. Der Widerstand der CDU gegen die Ausweitung von Opferrechten für Betroffene von Menschenhandel wäre sicherlich auch eine Erwähnung wert gewesen – oder einen Witz. Die Sendung legt jedoch nahe, dass das Prostitutionsgesetz von 2002 eine neue Situation geschaffen habe, die Migration, Menschenhandel und Armutsprostitution erst im großen Stil ermöglicht habe, was der Realität nicht entspricht. Der quantitative Höhepunkt des Menschenhandels wurde 1995/1996 mit ca. 1500 identifizierten Opfern pro Jahr erreicht.
Eine faktisch falsche historische Erzählung stützt also die politische Schlussfolgerung der Sendung. Wenn die Missstände erst durch die Legalisierung entstanden seien, erscheine ein Verbot als naheliegende Lösung. Haben Migration, Ausbeutung, Gewalt und rechtliche Marginalisierung allerdings bereits vor 2002 bestanden, müsste die politische Analyse anders ansetzen. Eine sachgemäße Analyse des Ausbeutungsproblems scheint aber nicht das Ziel der Sendung zu sein, sondern lediglich die einseitige und unkritische Bewerbung des „Nordischen Modells“.
Das Prostitutionsgesetz von 2002 und seine rechtliche Schutzfunktion
Die Reform stärkte die Rechte und die sexuelle Selbstbestimmung von Sexarbeitenden gegenüber ihren Kunden.
Vor 2002 galt Prostitution zivilrechtlich als sittenwidrig, jedoch nicht als verboten. Diese Sittenwidrigkeit bedeutete, dass Verträge, sprich Absprachen, mit Kunden und Bordellbetreibern unwirksam und nicht einklagbar waren. Sie bedeutete, dass Sexarbeitende in keinerlei Hinsicht – weder gegenüber Kund:innen noch gegenüber Vermieter:innen oder Bordellbetreiber:innen – Rechte hatten. Bereits einfach zu recherchierende Begründung des Gesetzentwurfs zum Prostitutionsgesetz vom 08.05.2001 führt aus, dass Prostitution in Deutschland gesetzlich nicht verboten war: „Prostitution, d. h. die gewerbsmäßige Ausübung sexueller Handlungen, ist in
der Bundesrepublik Deutschland eine rechtlich zulässige Tätigkeit“.[4]
Dreimal wird der Name Gerhard Schröder im Zusammenhang mit dem Prostitutionsgesetz von 2002 wiederholt, als ob er sich persönlich dafür eingesetzt hätte. Dem ist nicht so. Der Gesetzesentwurf wurde von einer breiten und vor allem weiblich zusammengesetzten Gruppe von Abgeordneten von Grünen und SPD eingebracht.[5] Auch ist es falsch, dass Sexarbeitende dem inzwischen in der Öffentlichkeit diskreditierten Gerhard Schröder insbesondere dankbar seien. Tatsächlich setzten sich in den 1990er Jahren eine große Bandbreite an Akteuren dafür ein, dass Prostitution endlich geregelt und reguliert stattfinden dürfte, darunter die Hurenbewegung selbst und zahlreiche Expert:innen.[6] Zudem ist bereits seit Langem bekannt, dass die Prostituierten das Gesetz an sich gar nicht so gut fanden, weil es nicht weit genug ging. Es umfasste nur drei Paragraphen, denn eine ausführlichere Regulierung war aufgrund der CDU-Mehrheit im Bundesrat nicht möglich.[7] Dass sich just die CDU ein Jahrzehnt später darüber beschwerte, es sei ja nichts reguliert und es sei angeblich einfacher, eine Pommesbude zu eröffnen als ein Bordell, das wäre ein paar wirklich gute Witze wert gewesen, aber wer die Fakten nicht kennt, kann sich über die wirklich „lustigen“ Sachverhalte gar nicht lustig machen.
Das Gesetz beseitigte vor allem rechtliche Benachteiligungen, insbesondere die Nichtigkeit von Verträgen und den fehlenden Zahlungsanspruch. Anstatt die Reform als wichtigen Schritt hin zur rechtlichen und gesellschaftlichen Gleichstellung von Menschen in der Sexarbeit mit anderen Menschen zu sehen, macht sich die Sendung wiederholt über diesen Schritt lustig. (Transkript: MK: „Gut, dann sage ich eben: Gerhard Schröder hat die Sexarbeit aus der Schmuddelecke geholt.“ MU: „Wie soll das denn gehen? Gerhard Schröder ist doch die Schmuddelecke. Wenn sich einer mit unappetitlichen Kontakten auskennt, dann er.) Durch die Verknüpfung des Prostitutionsgesetzes mit Gerhard Schröder bei gleichzeitiger Unsichtbarmachtung einer breiten zivilgesellschaftlichen und auch feministischen Unterstützung, wird das Publikum emotional manipuliert: Weil Schröder schlecht ist, muss auch das Prostitutionsgesetz schlecht sein.
Die Zuspitzung „Sex in Deutschland kaufen? Gar kein Problem“ lenkt den Blick auf die Möglichkeiten der Kunden. Die rechtliche Schutzfunktion des Prostitutionsgesetzes bleibt dabei unerwähnt: § 1 ProstG begründet einen Anspruch der Sexarbeiter:innen auf die vereinbarte Bezahlung. Kund:innen erwerben damit keinen einklagbaren Anspruch auf sexuelle Handlungen. § 3 ProstG schützt die Entscheidungsfreiheit von Sexarbeiter:innen und verbietet Weisungen über das Ob, die Art oder das Ausmaß sexueller Dienstleistungen. In Deutschland gibt es kein Recht auf Sex![8] Die Sendung unterschlägt damit ausgerechnet die wichtigste Veränderung: Die Reform diente dazu, Sexarbeiter:innen Rechte zu geben, ihre sexuelle Selbstbestimmung zu stärken, ein „Ja heißt ja“, aber nur zu dem, was tatsächlich verhandelt wurde. Diese Konstruktion unterscheidet Sexarbeit gerade von anderen Dienstleistungen, bei denen Kund:innen nach Zahlung eine Leistung einklagen können.
Die Sendung verdreht somit eine rechtlich überfällige Verbesserung und tut so, als würde es seitdem vor allem den Kunden besser gehen. Der Satz „Wir kritisieren in unserer Sendung die Liberalisierung des Sexkaufs“ ist streng genommen falsch, denn der Kauf sexueller Dienstleistungen war bereits vor 2002 grundsätzlich legal und die Vorstellung, dass Männer Sex kaufen dürften, gesellschaftlich verankert. Zudem ist die Formulierung „Liberalisierung des Sexkaufs“ eine aktivistische Formulierung der Lobby für das Nordische Modell, die die Debatte absichtlich verzerren soll. Natürlich müssen Prostituierte auch von ihren Rechten wissen, und es gab und gibt viele, die das nicht tun. Es gibt auch Ehefrauen, die nicht wissen, dass Vergewaltigung in der Ehe strafbar ist, oder sich entscheiden, keine Anzeige zu erstatten. Dies ist allerdings kein Grund, die Strafbarkeit der Vergewaltigung in der Ehe wieder abzuschaffen. Genauso wenig rechtfertigt das oft geringe Wissen von Prostituierten über ihre Rechte, ihnen diese wieder zu nehmen, wie die Sendung es offenbar verlangt. Diese indirekte Forderung nach Entrechtung ist übrigens an Verachtung und Zynismus kaum zu überbieten: Zurück in die Schmuddelecke also? Die Redaktion müsste eigentlich fragen, wie Prostituierte ihre Rechte tatsächlich durchsetzen können. Stattdessen stellt sie die rechtliche Verbesserung selbst als Problem dar.
Darüber hinaus unterliegt Prostitution in Deutschland auch nach 2002 rechtlichen Beschränkungen, etwa durch Sperrbezirksverordnungen. § 184f StGB stellt die „Ausübung der verbotenen Prostitution“ unter bestimmten Voraussetzungen unter Strafe. Die Sendung berücksichtigt nicht, dass Sexarbeitende in Deutschland weiterhin kriminalisiert werden und Verstöße gegen diese Verbote auch zu Haft führen können. Dabei wäre auch die politische Verantwortung für Sperrbezirksverordnungen zu thematisieren gewesen, insbesondere die Rolle der CDU bei Forderungen nach solchen Beschränkungen. Die Folgen dieser Kriminalisierung für Armutsprostituierte, die Geldstrafen nicht bezahlen können und deshalb eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen, bleiben ebenfalls unerwähnt.[9] Gerade angesichts des in der Sendung formulierten Anspruchs, die Situation marginalisierter Prostituierter in den Mittelpunkt zu stellen, ist diese Auslassung problematisch.
Verkürzte Darstellung des Prostituiertenschutzgesetzes von 2017
Die Sendung lässt zentrale Schutzinstrumente aus und macht sich über konkrete Schutzstandards lustig.
Die Sendung reduziert das Prostituiertenschutzgesetz auf Kondompflicht, Registrierung und Gesundheitsberatung. (Transkript: MK: „Nein, eine Kondompflicht. Außerdem müssen sich die Sexarbeiterinnen registrieren lassen und regelmäßig zu einer Gesundheitsberatung.“ ) Diese Darstellung ist unvollständig. Zudem wird die persiflierte Sexarbeiterin so dargestellt, als würde sie diese Maßnahmen unterstützen. Tatsächlich haben der Berufsverband, aber auch andere Organisationen, gerade diese Maßnahmen im Rahmen der Verhandlungen des Prostituiertenschutzgesetzes immer wieder kritisiert.[10]
Das ProstSchG enthält auch Erlaubnispflichten für Prostitutionsgewerbe, Anforderungen an Betriebsstätten, Regelungen zu Betreiber:innen, Vorgaben für Konzepte, Beratungspflichten und Kontrollmöglichkeiten. Man kann dieses Gesetz aus guten Gründen kritisieren, etwa wegen der Registrierungspflicht, wegen Datenschutzrisiken oder wegen der Belastung für Sexarbeiter:innen.
Eine Kritik sollte das Gesetz vollständig darstellen, doch die Sendung nutzt es vor allem als Pointe. Sie spottet und fragt, ob es Mindestlöhne oder Mietendeckel enthält, und antwortet dann mit Themen wie Kondompflicht und Registrierung. Ja, ein Mindestlohn und ein Mietendeckel wären wünschenswert, nur sind das Regulierungen, die bei einem „Nordischen Modell“ ganz sicher nicht möglich sind, denn dort ist alles verboten und nichts wird geregelt. Die „Mieten“ für die „illegalen“ Bordelle in Schweden und Frankreich sind übrigens um einiges höher als in Deutschland. (Transkript: MU: „Ah, da gab es dann endlich so was wie Mindestlöhne oder Mietendeckel für die Bordellräume.“) So entsteht der Eindruck, dass das Gesetz keinerlei relevante Schutzinstrumente biete. Diese Darstellung lässt zentrale Regulierungsbestandteile aus.
Extrem verkürzt und an der Realität vorbei ist die Darstellung von Bordellen. Neben der Mietenproblematik wird in der Sendung die Zahl der gemeldeten Bordelle in Deutschland genannt, und der Eindruck entsteht, diese Zahl sei bereits ein Skandal. (Transkript: MU: „2253 Bordelle in Deutschland und das sind nur die gemeldeten. Beim Netzausbau hinken wir hinterher, aber unsere Puffabdeckung ist Weltklasse.“) Sie fragt jedoch nicht, welche Alternative zu legalen Arbeitsorten es gibt und welche Arbeitsbedingungen herrschen, wenn Bordelle und jegliche Arbeitsorte verboten sind, wie beim geforderten „Nordischen Modell“. Nur weil es in anderen Ländern keine genehmigten Bordelle gibt, heißt es nicht, dass dort keine Prostitution stattfindet. Offenbar aber zielt die Sendung darauf ab, auh die 2253 gemeldeten Bordelle in den Untergrund und damit ins Dunkelfeld zu drängen. Damit ist den dort tätigen Prostituierten, die auf der Straße oder in privaten Wohnungen arbeiten müssen, sicherlich geholfen.
Die Sendung macht sich zudem über konkrete Schutzstandards in Bordellen lustig, etwa abschließbare Zimmer, Notrufknöpfe, Sanitätszugang oder die Trennung von Arbeitsplatz und Schlafraum. (Transkript: MK: „Ist ja auch gehobener Standard. Die sind von innen abschließbar und von außen nicht einsehbar. Notrufknopf und Sanitätszugang inklusive.“ MU: „4.500 Euro für so ein Loch?“) Die Kritik an hohen Mieten wäre ein Anlass, die tatsächlichen Arbeitsbedingungen und die Durchsetzung dieser Schutzvorschriften zu prüfen. In der Szene gerät jedoch deren Schutzfunktion aus dem Blick. Gerade diese Standards zeigen, dass der Staat für legale Arbeitsorte konkrete Anforderungen festlegen und deren Einhaltung kontrollieren kann. Ein Bordellverbot würde die Möglichkeit beseitigen, solche Arbeitsorte als legale Betriebe zu regulieren, ohne zugleich sichere Alternativen für Sexarbeitende zu gewährleisten. Auch in anderen Berufen tragen Notrufsysteme und räumliche Schutzvorkehrungen dazu bei, Risiken zu verringern. Ihre Notwendigkeit ist deshalb für sich genommen kein Argument gegen die rechtliche Anerkennung einer Tätigkeit. Eine sachliche Auseinandersetzung müsste fragen, ob die bestehenden Standards ausreichen, wie sie umgesetzt werden und welche Folgen ein Bordellverbot für den Schutz der dort arbeitenden Menschen hätte. Indem die Sendung diese Fragen ausspart und Schutzvorkehrungen vor allem als Witz behandelt, wird sie der Bedeutung von Arbeitsrechten und Schutzvorschriften für Sexarbeitende nicht gerecht. Wer sich offen für die Abschaffung von Schutzvorschriften und Arbeitsrechten ausspricht, tritt für die Entrechtung von Menschen ein. In der Sendung treten die Moderator*innen konkret offen für die Entrechtung von Prostituierten ein.
Gesundheitsberatung ist kein Witz
Praktische Hinweise zur Verringerung von Verletzungsrisiken sind eine konkrete Schutzmaßnahme für Sexarbeitende.
Besonders problematisch in der Sendung ist die Szene zum Leitfaden für die gesundheitliche Beratung nach § 10 ProstSchG. Die Sendung zitiert (immerhin korrekt, aber unvollständig) praktische Hinweise des zuständigen Bundesministeriums zu Hygiene, körperlicher Vorbereitung, Risikovermeidung und Sicherheit, sieht diese jedoch nicht als Teil der Gesundheitsprävention, sondern nutzt sie stattdessen als Beweis für die angebliche Absurdität der Sexarbeit als Arbeit. Obwohl die Sendung sich darüber empört, dass Prostituierte nicht geschützt seien, wird an dieser Stelle eine praktische und alltagstaugliche Schutzmaßnahme für Sexarbeitende ins Lächerliche gezogen. Zudem werden hier Schutzmaßnahmen im Bereich der Straßenprostitution angeführt, die allerdings vor allem in Ländern mit Bordellverbot real und relevant sind, darunter auch Länder mit „Nordischem Verbot“. (Transkript: MU: „Türöffnung checken.“ „Autonummer merken.“ „Im Notfall Schuhe ausziehen und entgegen der Fahrtrichtung weglaufen.“ Respekt. Da haben wir tatsächlich an alles gedacht.“) Schutz gilt somit laut Sendung als lächerlich, wenn er im Alltag tatsächlich anwendbar ist. Ein Witz über die Widersprüchlichkeit und Respektlosigkeit der Sendung wäre hier angebracht.
Es ist eine Realität, dass Analverkehr zu den Sexualpraktiken gehört, die Sexarbeitende anbieten können. Das mag der Redaktion und den Moderator:innen der Sendung nicht gefallen und bietet Anlass zur Empörung. Man mag die Empfehlung bezüglich des Analsex im „Leitfaden zur gesundheitlichen Beratung nach § 10 des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG)” für zu explizit halten und sich an der Empfehlung, Buttplugs zu nutzen, entrüsten: „Die Bundesregierung rät zu ‚Buttplugs‘?” „Klar, ganz normaler Job.“ Doch gerade diese Pointe ist unter der Würde einer öffentlich-rechtlichen Sendung. Realitätsnahe Hinweise zur Verringerung von Verletzungsrisiken lächerlich zu machen, ist nicht nur realitätsfern und abgehoben, sondern widerspricht auch anerkannten gesundheitspolitischen Ansätzen zur Schadensminimierung und zur Prävention sexuell übertragbarer Krankheiten wie HIV/Aids. Das sind ernsthafte Krankheiten und kein Witz. Was ist die Alternative? Den Sexarbeitenden einfach nichts zu sagen, sie nicht über solche Strategien zu informieren und sie somit alleine zu lassen?
Vor allem zeigt diese Szene, dass es der Sendung an dieser Stelle nicht um bessere Arbeitsbedingungen und praxis- und realitätsnahe Unterstützung aktiver Sexarbeiter:innen geht. Eine Beratung zur Vorbereitung, zu Grenzen, zu Verletzungsrisiken und zum Schutz bei der Ausübung der Sexarbeit ist keine zynische Maßnahme des Staates, sondern ein konkreter Ansatz, um Verletzungen zu verhindern. Die Sendung stellt die professionelle Vorbereitung auf sexuelle Praktiken als obszön dar und bedient dabei eine moralische Prüderie, die einer Enttabuisierung und sachlichen Beschäftigung mit dem Thema entgegensteht. Sie ist ein Schlag ins Gesicht jahrzehntelanger Arbeit im Bereich der Gesundheitsprävention, da sie die Arbeit von Gesundheitsämtern, Beratungsstellen, Peer-Projekten und Sexarbeiter:innen entwertet, die sie leisten, um Risiken im Alltag zu senken.
Die wissenschaftliche Evaluation des Prostituiertenschutzgesetzes
Die Sendung erzeugt scheinbare Widersprüche, indem sie unterschiedliche Grundgesamtheiten vermischt.
Ähnlich problematisch ist die Darstellung der Evaluation des Prostituiertenschutzgesetzes. Die Sendung greift einzelne Befunde heraus, etwa Krankenversicherung, Bildungsabschluss, Nebenerwerb oder subjektives Wohlbefinden, und stellt sie in einen scheinbaren Widerspruch zu Aussagen über die Ziele des Gesetzes sowie zu nach wie vor bestehenden Phänomenen der Armutsprostitution, Migration und Gewalt. (Transkript: MU: „Moment. Weit über 80 Prozent kommen aus dem Ausland, sind aber überwiegend Deutsche. Die meisten haben keine Qualifikationen, aber 25 Prozent einen Hochschulabschluss, du brauchst jeden Tag mindestens sechs Freier um die Fixkosten zu tragen, aber 70 Prozent fühlen sich in dem Beruf wohl? Sagen Sie mal, wollen Sie mich verarschen?“) Dieser Widerspruch entsteht jedoch vor allem dadurch, dass unterschiedliche Grundgesamtheiten vermischt werden: registrierte Personen, erreichte Befragte, nicht registrierte Personen, mediale Einzelfälle und Betroffene von Ausbeutung.
Dass selbst die wissenschaftliche Evaluation der Bundesregierung nicht angemessen und ausführlich thematisiert, sondern ebenfalls lächerlich gemacht wird, obwohl sie für die Bewertung des geltenden Rechts zentral wäre, zeigt, dass Wissenschaftlichkeit und Sachlichkeit nicht das leitende Kriterium der Sendung waren. Die Evaluation wird als problematischer Beleg einer „normalisierenden“ Perspektive dargestellt, obwohl sie gerade differenzierte Befunde liefert und Reformbedarf benennt – und zwar auf ganzen 600 Seiten! Die methodischen Herausforderungen bei der wissenschaftlichen Erforschung von Prostitution werden zudem offen ins Lächerliche gezogen, anstatt darüber aufzuklären, wie das Dunkelfeld der Prostitution historisch gewachsen ist, und zwar durch Verdrängung, Kriminalisierung und Entrechtung – also genau durch jene Maßnahmen, die die Sendung verteidigt (Transkript: MU: „Die Branche ist also zu unseriös, um seriöse Aussagen darüber zu machen, wie unseriös sie ist.“).
Wenn im Übrigen die Sendung hier zugesteht, dass man kaum fundierte Aussagen über das Gewerbe machen kann, muss man sich fragen, auf welcher Grundlage die Sendung so selbstsicher für ein Verbot eintritt.
Ungesicherte Zahlen und vermeintliche Schätzungen
Veraltete und nicht wissenschaftlich durchgeführte Schätzungen werden als aktuelle, verlässliche Zahlen präsentiert.
Besonders deutlich wird die fehlende wissenschaftliche Grundlage bei den Angaben zur Zahl der Sexarbeiter:innen in Deutschland. Der Faktencheck verweist einerseits auf die offiziell registrierten rund 33.000 Prostituierten, gibt sich aber mit der einzig verfügbaren empirischen Zahl nicht zufrieden. Also werden vermeintliche, aber nie wissenschaftlich durchgeführte „Schätzungen“ von 90.000 bis über 250.000 oder gar 400.000 Sexarbeitenden angeführt. (Transkript: MK: „Das weiß keiner so genau. Die einen sagen 90.000, die anderen sagen 250.000 oder noch viel mehr.“) Die angeführten „Belege“ sind zwar Links zu den Dokumenten, in denen diese Zahlen genannt werden, aber es handelt sich dabei nicht um stichhaltige wissenschaftliche Quellen! Diese Zahlen müssen daher als unwissenschaftlich gelten; sie haben den Status von „Erfindungen“ und dienen der Skandalisierung und Emotionalisierung.[11] Die Wirkung ist: Verwirrung statt sachlicher Aufklärung. Darüber hinaus unterschlägt die Sendung, dass es in Deutschland, aber auch nicht in Schweden oder Frankreich, zu keinem Zeitpunkt eine wissenschaftliche Schätzung der Zahl der Prostituierten gab. Jegliche Behauptung mit Blick auf Zahlen ist daher als spekulativ zu betrachten.
Auch die Zahl von 1,2 Millionen Freiern täglich wird genannt, ohne dass ihre Entstehung erläutert wird. (Transkript: MK: „1,2 Millionen Freier täglich, warum sprechen wir nicht über die? Oder mit ihnen?“) Die Zahl entbehrt nicht nur jeglicher wissenschaftlicher Grundlage, sondern kursierte bereits Anfang der 1990er Jahre, sodass dem Publikum veraltete und erfundene Zahlen als neu und aktuell vorgelegt wurden.[12] Auch die Aussage, es gebe in Deutschland etwa so viele Sexarbeiterinnen wie Frauen im Friseurhandwerk, hängt vollständig von unsicheren Dunkelfeldschätzungen ab. (Transkript: MK: „Doch, natürlich. Es gibt in Deutschland etwa genau so viele Sexarbeiterinnen wie Frauen im Friseurhandwerk.“)
Ein weiteres Beispiel für einen unsachgemäßen Umgang mit Zahlen ist die Bezugnahme auf Monica O’Connor. Der Faktencheck behauptet, O’Connor schätze die Zahl der Prostituierten in Deutschland auf bis zu 493 pro 100.000 Einwohner:innen und gehe von über 400.000 Prostituierten aus. (Faktencheck, S. 3: „Die Dubliner Professorin Monica O Connor schätzt die Zahl der Prostituierten in Schweden auf bis zu 15 je 100 000 Einwohner. In den Niederlanden auf bis zu 118 und in Deutschland bis zu 493.“) Ein Blick in das Buch zeigt: O’Connor nimmt keine eigene empirische Schätzung vor. Die Studie ist keine eigenständige Forschung, sondern eine selektive Zusammenführung von einigen wenigen Berichten, die angeblich belegen, dass das Nordische Modell besser sei. Auch O’Connor arbeitet wissenschaftlich nicht sauber und unterschlägt einen Großteil des Forschungsstandes. Zudem scheint sie nicht über die deutsche Sprache mächtig zu sein, da deutschsprachige Forschung keine Berücksichtigung findet. Sie übernimmt ungeprüft Zahlen aus anderen Quellen, die ihrerseits nicht auf gesicherten empirischen Daten beruhen. Diese Unterscheidung bleibt im Faktencheck aus.
Problematische Verwendung von Gewalt- und Gesundheitsdaten
Die angeführten Studien erlauben keine pauschalen Aussagen über Sexarbeit und die geeignete Regulierung in Deutschland.
Die angeführten Studien erlauben keine pauschalen Aussagen über Sexarbeit und die geeignete Regulierung in Deutschland. Das gilt zunächst für die Studie von 2004 zur Gewaltbetroffenheit von Frauen, also für eine Studie, die inzwischen über 20 Jahre alt ist und mit Daten arbeitet, die noch älter sind. (Transkript: AL: „Teresa guck mal, in dieser Studie steht, 90 % der Sexarbeiterinnen berichten von körperlicher Gewalt.“) Sie erfasst Erfahrungen aus einer Zeit weit vor den heutigen gesetzlichen Regelungen (mindestens vor 2002) und lässt sich daher kaum als Aussage über die aktuelle Situation verwenden. Sie belegt vielmehr, dass die Situation vor der Reform von 2002 untragbar war. Außerdem rechtfertigen Daten zu einer Teilpopulation von 110 Prostituierten keine pauschale Aussage über alle Sexarbeiter:innen. Die Redaktion hätte gerade hier mindestens genauso kritisch sein können wie gegenüber der wissenschaftlichen Evaluation, sie wollte es aber offenbar nicht. Hinzu kommt, dass die Studie Gewalterfahrungen aus unterschiedlichen Lebensbereichen erfasst. In den zitierten Befunden wird nicht immer eindeutig geklärt, ob die Gewalt vor, während oder außerhalb der Sexarbeit stattgefunden hat. Aus den Zahlen lässt sich deshalb keine direkte Aussage zur Regulierung der Prostitution ableiten. Wenn die Studie etwas zeigt, dann die besondere Gewaltgefährdung von Prostituierten in einer Zeit geringer rechtlicher Anerkennung und schwächerer Schutzstrukturen. Sie erlaubt keine allgemeine Aussage darüber, wie Sexarbeit unter heutigen Bedingungen reguliert werden sollte.
Die Arbeiten von Melissa Farley werden in der Sendung und im Faktencheck als Beleg dafür herangezogen, dass Prostitution grundsätzlich „multitraumatisch“ sei. (Faktencheck, S. 19: „Eine Studie von Melissa Farley in 9 Ländern, die 2008 veröffentlicht wurde und 854 Menschen in der Prostitution interviewte, fand heraus, dass Prostitution multitraumatisch ist:“) Farley ist eine einflussreiche Aktivistin gegen Prostitution, deren Forschung seit Langem außerhalb universitärer Strukturen stattfindet und sich damit zahlreichen Qualitätsstandards, insbesondere einer Begutachtung durch Ethikkommissionen, entzieht. Ihre Veröffentlichungen sind inzwischen veraltet und aufgrund ethischer und methodischer Mängel in der unabhängigen akademischen Forschung kaum anerkannt. Ein echter Faktencheck müsste diese Kritik sichtbar machen, statt Farleys Arbeiten als objektiven Beleg anzuführen. Dazu gehören Fragen zur Auswahl der Stichprobe, zu den Rekrutierungsorten, zu den regionalen Kontexten, zur Vermischung von Sexarbeit und Menschenhandel sowie die grundlegende Kritik an Farleys Methodik, wie sie etwa von Ronald Weitzer geäußert wird.[13] Farleys Arbeiten eignen sich deshalb nicht als Beleg für die Sexarbeit oder für Deutschland. Die Redaktion hätte neuere Forschungsergebnisse zum Thema recherchieren müssen, etwa die Befunde der Charité-Studie zur psychischen Gesundheit von Sexarbeitenden. Diese empfiehlt allerdings kein Verbot, sodass diese neuen wissenschaftlichen Befunde dem politischen Ziel der Sendung widersprechen.
Ähnlich verhält es sich mit Verweis auf eine einzige rechtswissenschaftliche Studie, die angeblich belegt, dass Prostitution als „Straftat gegen dieMenschlichkeit“ behandelt werden soll (Transkript: „Darüber hinaus kommt ein aktueller Artikel von Jurist*innen, erschienen im „Harvard International Law Journal“, zu folgendem Ergebnis: Die Legalisierung der Prostitution müsse man als Verbrechen gegen die Menschlichkeit werten.“). Es ist zwar korrekt, dass dieser neuere Artikel genau das fordert. Doch auch hier fehlt eine Einordnung der beiden Autor:innen und insbesondere von Catharine A. MacKinnon. MacKinnon ist seit den 1980er Jahren als Radikalfeministin bekannt, die der Prostitution und insbesondere der Pornographie den Kampf angesagt hat. Dass sie also Prostitution nun brachial als „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ bezeichnet, ist nicht der Schluss zweier Wissenschaftler:innen, die unvoreingenommen auf das Thema zugehen: MacKinnon ist seit 40 Jahren gegen Prostitution. Demgegenüber fehlen Hinweise auf zahlreiche andere rechtswissenschaftliche Aufsätze und Studien, die zu anderen Schlüssen kommen. Man könnte beginnen mit deutschen Studien, z.B. von Joachim Renzikowski oder mit justirischen Stellungnahmen der Deutschen Instituts für Menschenrechte, das sich übrigens auch gegen das Nordische Modellausgesprochen hat.[14] Die rechtswissenschaftliche Debatte ist jedenfalls komplexer und vielstimmiger als die Sendung mit Verweis auf das Harvard Law Journal suggeriert. Als „Autoritäts-Argument“ zählt dies übrigens zu den „Scheinargumenten“ bzw. zu einer „logical fallacy“.
Im Gegensatz dazu empfehle ich der Redaktion einen neueren Aufsatz aus dem European Journal of Comparative Law and Governance, das zum Schluss kommt:
“Ultimately, this paper underscores a critical gap in the international legal framework: while significant efforts are made to combat human trafficking, there is little to no acknowledgement of the rights of those who engage in sex work voluntarily. If anti-trafficking policies continue to conflate all sex work with trafficking, sex workers’ fundamental rights will remain vulnerable to restriction, erasure, and harm. Addressing this imbalance is essential to ensure that the fight against trafficking does not come at the cost of the rights and dignity of sex workers.”[15]
Ähnliches gilt für die Verweise auf Mordrisiken und Studien aus den USA, also auf ein Land, in dem Sexarbeit kriminalisiert ist und teilweise sogar Minderjährige in der Prostitution inhaftiert und als Kriminelle behandelt werden. (Faktencheck, S. 16: „Studie aus den USA: “Prostituierte Frauen weisen die höchste Mordopferrate aller jemals untersuchten Frauengruppen auf.”“) Es ist korrekt, dass in Kontexten der Kriminalisierung, wie z.B. den USA, aber auch anderen Ländern, ein erhöhtes Gewaltrisiko besteht.[16] Er wird allerdings gerade als Folge des Verbots, der Kriminalisierung und der rechtlichen Schutzlosigkeit von Prostituierten erklärt. Der Beruf ist nicht per se riskant, wie die Sendung im Faktencheck suggeriert. Die rechtliche Lage fördert Gewalt. Wer argumentiert, Gewalt sei Teil der Prostitution, normalisiert Gewalt gegen Prostituierte. Wer argumentiert, dass Gewalt Teil der Prostitution sei, dürfte auch keine Präferenz für das eine oder andere Modell haben, denn alle Modelle haben in dieser Erklärung keine Auswirkung auf die Realität der Prostitution. Der Verweis auf die USA beantwortet daher nicht die politische Kernfrage, welche Regulierung den Schutz von Sexarbeiter:innen in Deutschland verbessert. Um dies zu klären, müsste untersucht werden, ob Kriminalisierung, Entkriminalisierung, Regulierung oder ein Verbotsmodell Gewalt verringern, den Zugang zu Hilfe verbessern und die Verhandlungsmacht von Sexarbeiter:innen stärken. Diese Fage stellt die Sendung leider nicht.
Einschlägig zum Thema Gewalt ist außerdem die 2025 erschienene Open-Access-Studie „Voicing Consent: Sex Workers, Sexual Violation and Legal Consciousness in Cross-National Contexts“. Ihre politische Empfehlung geht gerade nicht in Richtung Verbot oder Kriminalisierung. Die Studie zeigt vielmehr, dass Sexarbeiter:innen in entkriminalisierten Kontexten eher Hilfe suchen, Grenzverletzungen benennen und ihre Rechte durchsetzen können. In kriminalisierten Kontexten (zu denen auch das Nordische Verbot gehört) verhindert die Angst vor rechtlichen Folgen häufig, dass sich Sexarbeiter:innen an Polizei, Justiz oder Unterstützungsangebote wenden. Die naheliegende politische Konsequenz lautet deshalb: weniger Kriminalisierung, mehr Rechte, bessere Schutzstrukturen, verlässliche Arbeitsbedingungen und ein Zugang zu Justiz, der Sexarbeiter:innen als glaubwürdige Rechtssubjekte behandelt.[17]
Psychische Gesundheit ist kein Witz
Die Sendung pathologisiert Sexarbeiter:innen pauschal und macht eine klinische Kategorie zur Pointe.
Besonders respektlos ist der Umgang der Sendung mit psychischen Erkrankungen. So greift sie das Thema Dissoziation auf und lässt die Karikatur Kühl sagen: „Da hilft aber Dissoziation. Sie müssen sich einfach nur von den eigenen körperlichen Empfindungen abtrennen.“ Damit wird der Eindruck erzeugt, dass Sexarbeiter:innen generell dissoziieren müssten, um ihre Arbeit ausüben zu können. Genau das belegt die im Faktencheck angeführte Quelle aber nicht.[18] Der Artikel im Deutschen Ärzteblatt beschreibt Sexarbeit ausdrücklich als „vielgestaltig“ und unterscheidet zwischen sehr unterschiedlichen Arbeitsformen, Motiven, Belastungen und Erkrankungsrisiken. Er nennt selbstbestimmt arbeitende Sexarbeitende, die Kund:innen Grenzen setzen und Arbeit und Privatleben trennen können, ebenso wie Personen, die unter Zwang, Gewalt, Armut oder Menschenhandel arbeiten und ein deutlich höheres Risiko für Depressionen, Angststörungen, PTBS oder Suizidabsichten haben. Die Quelle kommt also gerade nicht zu dem Schluss, dass Sexarbeit notwendig zu Dissoziation führe oder nur durch psychische Abspaltung möglich sei. Sie fordert vielmehr, bei der Einschätzung psychischer Folgen „viele verschiedene Faktoren“ zu berücksichtigen und Sexarbeitende in Therapie und Beratung nicht zu pathologisieren, zu kriminalisieren oder ihre Tätigkeit automatisch als Ursache aller Probleme zu behandeln. Die Sendung macht daraus das Gegenteil: Sie übernimmt erneut und ohne Kennzeichnung eine Argumentation der Prostitutionsgegner:innen, wonach Sexarbeit grundsätzlich nur durch Abspaltung vom eigenen Körper erträglich sei, und präsentiert sie als Witz. Das ist sachlich falsch, stigmatisierend und für eine öffentlich-rechtliche Sendung besonders problematisch, weil eine klinische Kategorie zur politischen Abwertung einer ganzen Gruppe herangezogen wird.
Die Sendung verstärkt zugleich das Stigma psychischer Erkrankungen bei Sexarbeiter:innen. Das ist besonders problematisch, weil die im Faktencheck genannte Quelle selbst hervorhebt, dass Sexarbeitende aus Angst vor Verurteilung und Diskriminierung oft keine psychologische oder psychotherapeutische Hilfe in Anspruch nehmen. Die Sendung greift somit ein echtes Versorgungsproblem auf, trägt aber durch eine unsachgemäße Behandlung des Themas zur Verschärfung der Lage bei. Ob Sexarbeit die Ursache psychischer Krankheiten ist, können nur die behandelnden Therapeut:innen beurteilen. Das Publikum darf jedoch durch den Witz den Eindruck gewinnen, Aussagen über die psychische Gesundheit von Sexarbeiter:innen machen zu können. Diese Herangehensweise an psychische Krankheiten erschwert den Zugang zu Hilfe, da sie Scham, Angst vor Verurteilung und gesellschaftliche Abwertung verstärkt. An dieser Stelle scheint der Witz der Sendung wichtiger zu sein als die Frage, ob solche Darstellungen das Leben von Sexarbeiter:innen erschweren.
Hinzu kommt eine 2025 erschienene quantitative Studie zur psychischen Gesundheit weiblicher Sexarbeiter:innen in Deutschland. Auch diese Studie stützt die Behauptungen der Sendung nicht. Die Studie stellt zwar erhöhte Belastungen fest, führt diese aber nicht auf die Sexarbeit als solche zurück. Als Gründe werden Stigmatisierung, prekäre Arbeitsbedingungen, Gewalterfahrungen sowie fehlende medizinische und psychologische Versorgung genannt. Entsprechend lautet die Schlussfolgerung nicht Verbot oder stärkere Kriminalisierung, sondern bessere spezialisierte Gesundheitsangebote, mehr wirtschaftliche und rechtliche Sicherheit, strukturelle Unterstützung sowie gesellschaftliche Entstigmatisierung. Genau diese Ergebnisse widersprechen der Logik der Sendung: Dort werden psychische Belastungen als Argument gegen Sexarbeit verwendet, obwohl neuere Forschungen vor allem auf Schutzlücken, Stigmatisierung, soziale Unsicherheit und den unzureichenden Zugang zu Versorgung verweisen.[19]
Zu nennen ist außerdem die qualitativ-partizipative Studie der Deutschen Aidshilfe zu den gesundheitlichen Bedarfen von Sexarbeiter:innen in Deutschland. Anhand dieser Studie lassen sich Aussagen über Deutschland wesentlich besser treffen als anhand von Farleys älteren Arbeiten oder einer Studie von 2004. Gerade diese neuere Forschung hätte in einem Faktencheck berücksichtigt werden müssen.[20]
Verkürzte Darstellung des nordischen Modells
Die Sendung stellt das nordische Modell als empirisch und menschenrechtlich überlegene Alternative dar, obwohl seine Folgen wissenschaftlich nicht belegt sind.
Die Sendung präsentiert das nordische Modell als einzige Alternative zur aktuellen deutschen Gesetzgebung. Beide Ansätze werden dabei verkürzt dargestellt, allerdings wird nur der deutsche Ansatz parodiert, obwohl eine neutrale Herangehensweise sicherlich auch beim „Nordischen“ Ansatz zahlreiche witzige Ungereimtheiten hätte herausarbeiten können. Dabei werden Kritikpunkte am nordischen Verbot nur kurz und ungenügend angeschnitten und dabei eher ins Lächerliche gezogen. Dadurch entsteht der Eindruck, als seien die Kriminalisierung der Kundschaft und die umfassende Kriminalisierung der Prostitution im Nordischen Modell empirisch und menschenrechtlich eindeutig überlegen. (Transkript: MU: „Aber der europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat geurteilt, dass das Sexkaufverbot in Frankreich kein Verstoß gegen die Menschenwürde ist, wenn damit Menschenhandel bekämpft werden kann.“) Auch das ist falsch und entspricht nicht dem Stand der Forschung.
Das nordische Modell mag im politischen Kontext umstritten sein, wobei sich die Mehrheit der fachkundigen Akteure deutlich für legale Sexarbeit ausspricht und lediglich Lobbyorganisationen, die sich explizit gegründet haben, um das Nordische Verbot voranzutreiben, dieses Modell verteidigen. Wissenschaftliche Studien weisen seit Jahren auf Schwächen und Mängel hin, die nicht nur mit der Umsetzung zu tun haben, sondern mit dem Ansatz insgesamt. Zudem gibt es kein „nordisches Modell“, sondern sehr unterschiedliche Ansätze, sodass auch die Forschungsergebnisse aus Frankreich, Schweden, Norwegen, Irland und Kanada nicht einheitlich sind. Gerade deshalb wäre eine differenzierte Darstellung notwendig gewesen. Zu den zentralen Kritikpunkten gehören erschwerte Kund:innenprüfung für Sexarbeitende und damit gefährlichere Interaktionen sowie schlechterer Zugang zu Polizei und Beratung. Weltweit tätige Frauen- und Menschenrechtsorganisationen sprechen sich gegen das Nordische Verbot aus, darunter Amnesty International und auch Human Rights Watch.[21]
Dass ein Großteil der Sexarbeiter:innen in europäischen Ländern Migrant:innen sind, trifft übrigens auch auf Länder mit Bordell- und Sexkaufverbot zu. Diese Tatsache wird unterschlagen. Warum stellt sich die Sendung hinter eine Gesetzgebung, die eigentlich schon lange als gescheitert gilt und jedenfalls gerade für Deutschland einen deutlichen Rückschritt bedeuten würde? Welche Organisation und welche Personen haben die Redaktion beraten?
Auch die schottische Evidenzübersicht zur Kriminalisierung des Kaufs sexueller Dienstleistungen zeigt, dass die empirische Bewertung solcher Modelle komplex ist und keine einfache Bestätigung der Verbotsposition erlaubt.[22]Darüber hinaus existiert eine breite internationale Forschung zu den Folgen von Kriminalisierung, Policing, Stigma, Wohnungsunsicherheit, Gewalt, Gesundheitsrisiken und Zugang zu Rechten. Die in den Fußnoten genannte Literatur zeigt, dass die Redaktion zahlreiche einschlägige Studien hätte einbeziehen können. Hätte sie dies getan, hätte sie den Eindruck eines wissenschaftlichen Konsenses zugunsten des nordischen Modells nicht erzeugen können.
Die Sendung betont, dass das nordische Modell historisch auch von linken Parteien und Teilen der Frauenbewegung getragen worden sei. (Faktencheck, S. 22: „Dies wurde vor allem durch eine Allianz aus linken Parteien und dem radikalfeministischen Flügel der schwedischen Frauenbewegung vorangetrieben, die Prostitution als Verstoß gegen die Geschlechtergleichstellung betrachtete.“) Diese Information ist nicht falsch. Sie ersetzt aber keine Wirkungsanalyse. Ob ein Gesetz von linken, liberalen, konservativen oder feministischen Akteur:innen getragen wurde, beantwortet nicht die Frage, ob es die Lebens- und Arbeitsbedingungen von Sexarbeiter:innen verbessert. Politische Herkunft ist kein Wirkungsnachweis. Eine sachliche Sendung hätte daher nicht vor allem fragen müssen, wer das Modell historisch unterstützt hat, sondern welche Folgen es hatte: für Sicherheit, Gesundheit, Wohnungszugang, Polizeikontakt, Kund:innenauswahl, Preise, Arbeitsorte und Abhängigkeiten. Die Sendung nutzt politische Herkunft als Legitimationsargument für ein Modell, dessen praktische Folgen wissenschaftlich umstritten sind. (Transkript: MU: „Schlimm, schlimm. Ich wäre trotzdem so gern auf der Seiten der Linken.“ MK: „Herr Uthoff, da habe ich gute Nachrichten. Das nordische Modell ist ursprünglich eine linke Idee und wurde in Schweden oder Frankreich v.a. von den linken Parteien vorangetrieben.“ MU: „Das sagen Sie nur so, damit’s mir besser geht.“)
Die Sendung erwähnt zwar, dass Kritiker:innen befürchten, dass Sexarbeiter:innen in Hinterzimmer gedrängt werden. Sie prüft dieses Argument aber nicht ernsthaft. (Transkript: MK: „Nein, weil es die Frauen in Hinterzimmer treibt, in denen sie den Freiern schutzlos ausgeliefert sind.“ MR: „Und wo sind die Frauen jetzt?“ MK: „In Hinterzimmern, in denen sie den Freiern schutzlos ausgeliefert sind.“) Und wiederholt stattdessen das altbekannte Mantra der Lobby für das Nordische Modell, dass, wenn die Kunden die Prostituierten finden, sie auch die Polizei finden. (Transkript: MR: „Wenn die Frauen im Untergrund sind, wie finden die Freier sie denn dann?“ MK: „Durch Werbeanzeigen.“ MR: „Und die Polizei findet diese Werbeanzeigen nicht?“ MK: „Ne, das gelingt anscheinend nur Genies. Wie Freiern.“) Das mag zwar sein, beruht aber auf einer naiven Vorstellung von Polizeiarbeit und polizeilichen Ressourcen. Ist es wirklich die Ansicht, dass unsere Steuergelder dafür eingesetzt werden sollen, dass Polizisten sich auf Escort-Seiten herumtreiben, um über die Überwachung von Prostituierten an Kunden zu kommen? Das sind Zeit und Ressourcen, die der Arbeit gegen schwere Verbrechen wie Menschenhandel fehlen. Darüber hinaus müssen sich Sexarbeitende im Nordischen Modell nicht nur besser vor der Polizei verstecken, sondern sie müssen auch ihre Kunden vor der Polizei schützen, wenn sie überhaupt noch Kunden haben wollen. Es ist ein Schlag ins Gesicht der Prostituierten, zu sagen, dass die Prostituierten nicht bestraft würden. (Transkript: MU: „Das heißt, der Kauf von Sex ist verboten. Aber nicht die Prostituierte macht sich strafbar, sondern der Freier.“) De facto werden sie natürlich durch Illegalisierung bestraft. Das erklärt, warum Organisationen wie Amnesty International, die Deutsche Aidshilfe, Teile der Diakonie, der Deutsche Juristinnenbund, ver.di-Frauen und Sexarbeiter:innenorganisationen die Freierbestrafung ablehnen.
Wenn ein Staat ein Gesetz verabschieden würde, um nur den bezahlten Kauf von Satire und Komödie zu bestrafen und nicht das Angebot, würden Sie dann ernsthaft behaupten, dass Satire als Beruf legal wäre? Sicher nicht.
Stattdessen entsteht der Eindruck, diese Gegenpositionen seien naiv, interessengeleitet oder blind gegenüber Gewalt. (Transkript: MR: „Diese Gruppen wollen einen Zustand in der Zukunft verhindern, der aber in der Gegenwart schon existiert. Das ist PR, „Progressive Realitätsleugnung“.“) Das ist keine ausgewogene Darstellung.
Prostitution und Kundenkriminalisierung in Frankreich seit 2016
Das französische Vergütungsverbot hat Sexarbeit nicht abgeschafft und trägt keine Erfolgserzählung über bessere Arbeitsbedingungen.
In der ersten Szene zum „Reisebüro“ sagt die französische Figur zutreffend, dass Kunden in Frankreich „1.500 Euro Strafe“ zahlen, auch wenn das Publikum nichts über die Umsetzung erfährt. Problematisch ist die anschließende Einordnung durch Max Uthoff: „Naja, dieses Sexkaufverbot führt natürlich dazu, dass Frauen in diesen Ländern nicht mehr als Reiseziel im Angebot sind.“ Der Satz bezieht sich zwar wörtlich auf Sextourismus. In der Dramaturgie der Szene entsteht aber der Eindruck, Frankreich habe Sexarbeit durch das Vergütungsverbot weitgehend zurückgedrängt oder die Bedingungen für Prostitutierte verbessert, was nicht der Fall ist.[23] Prostitution existiert in Frankreich weiterhin, etwa im Bois de Boulogne in Paris, in Wohnungen und Hotels, über Internetanbahnung sowie in illegalen Bordellen.[24] Der Bois de Boulogne gehört zu den gefährlichsten Arbeitsorten für Sexarbeitende, weil der Sex im Freien und isoliert von anderen Sexarbeitenden stattfinden muss. Eine sachliche Berichterstattung über das Bordellverbot hätte auch nennen müssen, wo und unter welchen Bedingungen die Sexarbeit nun stattfinden muss und wie gefährlich das ist.[25] Denn im Bois des Boulogne wurden seitdem zahlreiche Sexarbeitende auch ermordet.[26] Weil Bordelle in Frankreich verboten sind, verschwinden sie nicht. Sie existieren stattdessen ohne legale Regulierung und ohne geregelte und überprüfbare Schutzstandards. Der französische Staat kann Bordelle nur schließen oder tolerieren, er darf nicht vorgeben, wie und unter welchen Bedingungen dort Sexarbeit ausgeübt wird. Die Kundenkriminalisierung hat Sexarbeit nicht abgeschafft, sondern in weniger sichtbare und riskantere Räume verschoben. Médecins du Monde kam bereits 2019 in einer Untersuchung zum französischen Verbot zu dem Ergebnis, dass Sexarbeiter:innen seit der Reform unter schlechteren Bedingungen arbeiten.[27]
Ein weiterer zentraler Punkt bleibt ebenfalls unerwähnt: Frankreich erkennt Prostitution nicht als Arbeit an, verlangt von Prostituierten aber dennoch Steuern. Nach Art. 92 Code général des impôts werden Einkünfte aus Prostitution als nicht-kommerzielle Einkünfte behandelt. Gleichzeitig erhalten die betroffenen Personen keine arbeitsbezogenen Rechte: keine bezahlten Urlaubstage, keine reguläre berufliche Interessenvertretung, keine soziale Absicherung, wie sie an anerkannte Beschäftigung gebunden ist. Auch der französische Senat stellte bereits fest, dass selbständig tätige Prostituierte steuerlich als wirtschaftlich Tätige behandelt werden können.[28] Genau hier zeigt sich ein Widerspruch des französisch-nordischen Modells: Der Staat verweigert Sexarbeiter:innen arbeitsrechtliche Anerkennung, zieht aber zugleich Steuern auf ihre Einkünfte ein. Diese Spannung wäre für eine satirische Sendung offenkundig relevant gewesen und die Satire-Sendung hätte einen wirklich guten Witz über die Doppelmoral und Heuchelei der französischen Gesetzgebung einbauen können. Leider hat man sich gegen diese Ehrlichkeit entschieden, weil diese Wahrheit nicht zur Erzählung passt, Frankreich sei eine erfolgreiche Alternative zur deutschen Legalität darzustellen. Dem Publikum werden dadurch wertvolle Informationen vorenthalten.
Auch die Daten zu Menschenhandel und Ausbeutung stützen kein Erfolgsnarrativ. Französische Polizei und Gendarmerie registrierten 2023 rund 2.100 Opfer von Menschenhandel oder Ausbeutung, ein Anstieg um 6 Prozent gegenüber 2022; die Justizstatistik nennt für 2023 2.143 registrierte Opfer, darunter 18,6 Prozent Minderjährige.[29] Der nationale französische Plan gegen Ausbeutung und Menschenhandel verweist ebenfalls darauf, dass Strafverfolgungsbehörden zuletzt mehr als 2.000 Opfer registrierten und Verbände zusätzlich etwa 1.000 weitere Betroffene begleiteten.[30] Das ist keine positive Bilanz, die den Eindruck eines durchgesetzten, wirksamen Schutzmodells trägt. Es ist keine Bilanz, die das Nordische Verbot der Prostitution als Lösung der Probleme der Prostitution erscheinen lässt.
Hinzu kommt, dass Frankreich ein erhebliches Problem mit sexueller Ausbeutung Minderjähriger hat. Das Sozial- und Gesundheitsministerium geht davon aus, dass es 11.000 Minderjährige gibt, die Opfer sexueller Ausbeutung sind. Diese Zahl ist wesentlich höher als in Deutschland. Auch dies wird in der Sendung nicht thematisiert.[31]
Auch die Zahlen zur Kund:innenbestrafung begründen keine Erfolgserzählung. 2025 wurden in Frankreich 1.442 Personen wegen des Kaufs sexueller Dienstleistungen bei Erwachsenen bestraft, nach 1.146 im Jahr 2024, 1.160 im Jahr 2023 und 1.155 im Jahr 2022. Zwischen 2016 und 2025 waren es insgesamt 11.491 Sanktionen. Angesichts von geschätzten 40.000 Sexarbeiter:innen in Frankreich sind diese Zahlen niedrig. Die Polizei erklärte zudem, dass Kund:innen in Ermittlungen oft als Zeug:innen gebraucht und deshalb nur begrenzt sanktioniert werden – ein Argument, das in Deutschland ebenfalls angeführt wird gegen die Kriminalisierung der Kund:innen. Man hätte es nennen müssen.
Die Darstellung in der Anstalt blendet aus und verschweigt, dass die französische Gesetzgebung nach Einschätzung der Pariser Polizei zu mehr Verdrängung und Isolation geführt hat. Die Chefin der Brigade de répression du proxénétisme erklärte 2026 in Le Parisien, die Regelungen von 2016 hätten Sexarbeiter:innen gezwungen, ihre Tätigkeit stärker zu verbergen. Heute finde rund 80 Prozent der Prostitution in Wohnungen statt, weniger als 20 Prozent im öffentlichen Raum. Dadurch steigt die Gewaltgefährdung, weil Sexarbeiter:innen allein arbeiten und bei Angriffen kaum Hilfe von Passant:innen, Kolleg:innen oder Polizeistreifen erhalten. Die Beamtin verwies dabei auf fünf Tötungen im Sommer 2024 in Paris und Aubervilliers. In allen Fällen war der Tatverdächtige ein Kunde.
Sexarbeiter:innenorganisationen warnen seit Jahren vor genau diesen Folgen: weniger Verhandlungsmacht, mehr Druck zu riskanten Praktiken, stärkere Isolation und größere Abhängigkeit von Dritten. Le Parisien bestätigt diese Kritik durch Stimmen aus der Praxis. Eine Sexarbeiterin berichtet, Kund:innen setzten seit 2016 häufiger Preise, Praktiken und Kondomgebrauch unter Druck. Eine Sprecherin der Fédération parapluie rouge beschreibt die Lage als katastrophal.[32]
Einseitige Darstellung internationaler Abkommen und Beschlüsse
Die angeführten Dokumente begründen keinen internationalen Konsens zur Abschaffung der Prostitution.
Die Sendung behauptet, es gebe internationale Abkommen und Beschlüsse „von UN bis Europaparlament“, die seit 1949 zur Abschaffung der Prostitution aufrufen. (Transkript: MU: „Das hier sind alle internationalen Abkommen und Beschlüsse von UN- bis EU-Europaparlament, die seit 1949 zur Abschaffung der Prostitution aufrufen vielleicht sollten wir die einfach mal umsetzen.“) Diese Darstellung ist falsch und einseitig. Die UN-Konvention von 1949 richtet sich gegen Menschenhandel und gegen die Ausbeutung der Prostitution anderer. Sie ist kein allgemeines Abkommen zur Abschaffung von Prostitution als solcher.[33]
Weitere im Faktencheck genannte Dokumente sind keine internationalen Abkommen. Ein BKA-Text zum Palermo-Protokoll ist kein internationales Abkommen und kein Beschluss. Ein Shadow Report der Alliance Nordic Model ist ein zivilgesellschaftliches Dokument, kein völkerrechtlicher Rechtsakt. (Faktencheck, S. 12: „Alliance Nordic Model: Shadow Report – Council of Europe Convention on preventing and combating violence against women and domestic violence.“) Die Istanbul-Konvention stammt vom Europarat, nicht von der UN oder dem Europäischen Parlament, und ruft nicht zur Abschaffung der Prostitution auf, sondern verpflichtet Staaten zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Unterschlagen wurde stattdessen z.B. die Erklärung der Menschenrechtskommissarin des Europarats von 2024, die sich ausdrücklich für eine menschenrechtsbasierte Positionierung aussprach und gegen eine Kriminalisierung der Prostitution, inkl. gegen das Nordische Modell.[34]
Auch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte kommt nicht zu dem Schluss, den die Sendung suggeriert. Max Uthoff erklärt: „Aber der europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat geurteilt, dass das Sexkaufverbot in Frankreich kein Verstoß gegen die Menschenwürde ist, wenn damit Menschenhandel bekämpft werden kann.“ Damit wird der Eindruck erweckt, das Gericht habe die menschenrechtlichen Einwände gegen die Freierbestrafung grundsätzlich widerlegt. Tatsächlich prüfte der Gerichtshof in M.A. und andere gegen Frankreich das französische Gesetz anhand von Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention, der das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens schützt. Er stellte keine Verletzung dieses Rechts fest und räumte Frankreich angesichts des fehlenden europäischen Konsenses einen weiten staatlichen Beurteilungsspielraum ein. Daraus folgt weder, dass ein Sexkaufverbot menschenrechtlich geboten wäre, noch, dass seine Wirksamkeit gegen Menschenhandel oder eine Verbesserung der Lebensbedingungen von Sexarbeitenden nachgewiesen wäre. Auch über die Auslegung von Artikel 1 des deutschen Grundgesetzes, auf den die Sendung unmittelbar zuvor verweist, entschied der Gerichtshof damit nicht.
Die Sendung verschweigt zudem, dass das Urteil selbst Gegenstand rechtswissenschaftlicher Kritik ist. Fleur van Leeuwen und Marjan Wijers kritisieren, dass die konkreten Folgen des Gesetzes für Leben, Gesundheit und Sicherheit der klagenden Sexarbeitenden unzureichend geprüft wurden. Silvia Steininger verweist insbesondere auf die unzureichende Berücksichtigung der Situation migrantischer Sexarbeitender. Der Gerichtshof betonte außerdem, dass die nationalen Behörden ihren Ansatz fortlaufend überprüfen und ihn gegebenenfalls angesichts gesellschaftlicher Entwicklungen sowie europäischer und internationaler Standards anpassen müssen. Diese Einschränkungen fehlen in der Sendung. So erscheint ein Urteil, das dem französischen Gesetzgeber einen politischen Entscheidungsspielraum zugesteht, als abschließende Antwort auf die menschenrechtliche Kritik am Sexkaufverbot.[35] Das Gericht hat entschieden, dass die Prostitutionsgesetzgebung nationale Kompetenz ist. Nicht mehr und nicht weniger. Ein Gebot für das Nordische Verbot kann daraus nicht abgeleitet werden.
Problematische Verwendung von Reem Alsalems Arbeit und Bericht
Alsalems umstrittene Position gegen Prostitution wird ohne ausreichende Einordnung als repräsentativ für die UN präsentiert.
Die Sendung stützt sich stark auf die befristet eingesetzte UN-Sonderberichterstatterin Reem Alsalem und übernimmt ihre Bewertung, Deutschland sei ein „Zuhälterstaat“. (Transkript: MU: „Die UN-Sonderbeauftragte für Gewalt gegen Frauen, Frau Reem Alsalem, hat Deutschland als „Zuhälterstaat“ beschrieben. Gefällt Ihnen das besser?“)
Noch problematischer ist die fehlende Einordnung. Alsalems Bericht ist eine umstrittene Einzelposition in einer komplexen menschenrechtlichen Debatte. Ihr Bericht ist eine politische und einseitige Reaktion auf die Leitlinien der Menschenrechtskommission von 2023 (A/HRC/WG.11/39/1) zur Abschaffung der Diskriminierung von Sexarbeiter:innen und zur Sicherung ihrer Menschenrechte.[36] Wer sich auf Alsalem bezieht, sollte fairerweise auch die Leitlinien nennen und zitieren. Jedenfalls steht Alsalems Bericht im Konflikt mit anderen UN-nahen menschenrechtlichen Positionen, die den Schutz der Rechte von Sexarbeiter:innen betonen. Darüber hinaus wurde Alsalems Bericht von Wissenschaftler*innen wegen des unwissenschaftlichen Umgangs mit Evidenz kritisiert – eine Tatsache, die die Sendung entweder unterschlägt oder möglicherweise aufgrund einseitiger Recherche erst gar nicht zur Kenntnis nimmt.[37]
Außerdem wurde Alsalem von Frauenrechtsorganisationen wegen ihrer transfeindlichen Positionen kritisiert. Es handelt sich also um eine extrem umstrittene Person und Position.[38] Eine Redaktion darf eine solche Position zitieren. Sie darf sie aber nicht ohne Einordnung als neutrale Stimme und schon gar nicht als repräsentativ für eine UN-Position präsentieren.
Stigmatisierende Darstellung von Sexarbeiter:innen und migrantischen Frauen
Sexarbeitende werden in zwei Gruppen eingeteilt und gegeneinander ausgespielt, während ihre unterschiedlichen Lebenswirklichkeiten unsichtbar bleiben.
Die Sendung teilt Sexarbeitende in zwei Gruppen ein und spielt sie gegeneinander aus: Während politisch aktive und gesellschaftlich wie medial sichtbare Sexarbeitende, die Rechte, Arbeitsschutz oder Entkriminalisierung fordern, als naiv, zynisch, interessengeleitet oder sogar kriminell persifliert werden, erscheinen arme, migrantische oder gewaltbetroffene Frauen fast ausschließlich als Opfer und als Beleg für eine von vornherein als gescheitert dargestellte deutsche Prostitutionsgesetzgebung.
Dass politisch engagierte Sexarbeitende ein demokratisches Grund- und Menschenrecht wahrnehmen, gerät dabei ebenso aus dem Blick wie die Eigenständigkeit derjenigen, über deren vermeintlich einheitliche Erfahrung gesprochen wird. Die Vorstellungen von Sexarbeitenden bzw. Prostituierten zur Regelung der Sexarbeit kommen lediglich über die Persiflage einer deutschen Sexarbeiterin durch M. Kühl vor, sodass andere Erfahrungen von vornherein ausgeschlossen sind und Migrant*innen in der Sexarbeit vor allem als Objekte erscheinen, über die gesprochen wird, ohne dass sie selbst zu Wort kommen. Man könnte sagen: Die Sendung behandelt migrantische Sexarbeitende genau so, wie sie Kunden vorwirft, Sexarbeitende zu behandeln: als Objekte, die nicht selbst sprechen, mit denen man Dinge gegen ihren Willen tut.
Sexarbeit umfasst eine große Bandbreite an Arbeits- und Lebenssituationen, die sich nach Alter, Geschlecht, Herkunft, Sprache, Aufenthaltsstatus, ökonomischer Lage, Motivation, Gewalterfahrungen, Arbeitsorten und Arbeitsformen unterscheiden und von selbstständiger Arbeit, Nebenerwerb, Escort und Online-Anbahnung über migrantische Strategien unter ökonomischen Zwängen und solidarische Netzwerke bis zu Ausbeutungserfahrungen, Ausstiegs- und Umstiegswünschen reichen. Indem die Sendung diese Vielfalt unsichtbar macht, verschweigt sie auch, dass aus unterschiedlichen Erfahrungen unterschiedliche Vorstellungen darüber entstehen, wie sich die Lage von Sexarbeitenden und Betroffenen von Menschenhandel verbessern ließe.
Besonders problematisch ist die Darstellung migrantischer Frauen aus Ost- und Südosteuropa. Die Sendung beschreibt sie als junge Frauen ohne Deutschkenntnisse, ohne Berufsausbildung, ohne Wohnung und ohne Auslandserfahrung. (Faktencheck, S. 9: „Oh ja: Meist sind sie um die zwanzig, haben kaum Deutschkenntnisse, keine Berufsausbildung, keine Wohnung und null Auslandserfahrung.“) Solche Faktoren können Ausbeutungsrisiken erhöhen. Als Gesamtbild migrantischer Sexarbeiter:innen reproduziert diese Darstellung jedoch stereotype und paternalistische Muster.
Migration, Armut, fehlende Arbeitsmarktzugänge, Wohnungslosigkeit und Abhängigkeit sind reale Probleme. Aus ihnen folgt jedoch nicht automatisch, dass ein Vergütungsverbot bzw. Sexkaufverbot mit Bordellverbot diese Probleme löst. Eine sachliche Sendung hätte sozialpolitische Alternativen diskutieren müssen: sozio-ökonomische Ungleichheiten, Aufenthaltsrechte, Arbeitsrechte, Zugang zu Krankenversicherung, Schutzwohnungen, Übersetzung, Beratung, Schuldenhilfe, sichere Arbeitsorte und konsequente Strafverfolgung von Gewalt, rassismusfreiem Zugang zum Wohnungsmarkt, Ausbeutung und Menschenhandel. Die Sendung verengt diese Fragen auf die Freierbestrafung. Damit werden strukturelle Ursachen von Armutsmigration und Ausbeutung politisch verkürzt.
Asymmetrische Quellenkritik und politische Vertretung
Die Sendung misst die Repräsentationsansprüche von Sexarbeiter:innenorganisationen und Verbotsorganisationen mit unterschiedlichen Maßstäben.
Die Sendung kritisiert Vertreter:innen von Sexarbeiter:innenrechten und Berufsverbände als angeblich nicht repräsentativ für Armutsprostitution. (Transkript: MU: „Sie und ihr Verband repräsentieren ja auch nicht Armuts-Prostitution.“) Diese Kritik kann im Einzelfall berechtigt sein. Sie wird jedoch asymmetrisch eingesetzt.
Gruppen, die sich für ein Verbot und letztlich für die Abschaffung der Prostitution einsetzen – darunter einzelne Ausstiegsorganisationen, Polizeivertreter:innen, Journalist:innen, konservative Politiker:innen und radikalfeministische Autor:innen – repräsentieren nicht automatisch „die Armutsprostituierten“. Auch sie sprechen aus bestimmten institutionellen, politischen und sozialen Positionen. Eine faire Berichterstattung müsste die Repräsentationsansprüche aller Seiten prüfen.
Die tatsächlichen Argumente politisch engagierter Sexarbeitender sowie zivilgesellschaftlicher Organisationen, die das Nordische Modell ablehnen, darunter auch Beratungsstellen mit jahrzehntelanger Erfahrung mit Sexarbeitenden und Betroffenen von Menschenhandel, werden nicht nachvollziehbar präsentiert. Stattdessen werden diesen Organisationen verkürzte und teilweise falsche, sprich: erfundene, Positionen zugeschrieben, die sie lächerlich erscheinen lassen und über die sich die Moderator:innen lustig machen. Dabei wird genauso unterschlagen, dass im Berufsverband sexuelle und erotische Dienstleistungen unterschiedliche Ansichten vertreten werden, wie in jedem Verband, und auch die tatsächlichen Positionen der Prostituiertenselbstorganisationen kaum zur Sprache kommen. So vermittelt die Sendung den Eindruck, dass Sexarbeitende in Deutschland das Prostitutionsgesetz und das Prostituiertenschutzgesetz genauso wollten, wie sie verabschiedet wurden, obwohl beide Gesetze in der zuletzt verabschiedeten Form weit entfernt von einer gewünschten Regulierung lagen. Ihre Forderungen sind ernst zu nehmende Beiträge zur politischen und wissenschaftlichen Auseinandersetzung.
Verwechslung von Sexarbeit, Zwangsprostitution und Menschenhandel
Die pauschale Gleichsetzung von Sexarbeit und Menschenhandel widerspricht der fachlichen, rechtlichen und polizeilichen Praxis.
Die Sendung behauptet an mehreren Stellen oder legt nahe, selbstbestimmte Sexarbeit und Zwangsprostitution ließen sich praktisch nicht trennen. Als Beispiel dient unter anderem der Paradise-Komplex. (Transkript: MK: „Hören Sie, ich bin für legale selbstbestimmte Sexarbeit, aber gegen Zwangsprostitution, das muss man strikt trennen, sonst wird saubere Sexarbeit stigmatisiert.“ MU: „Aber das kann man doch nicht trennen. Warum ist denn sonst der saubere Bordellbetreiber ins Gefängnis gekommen wegen Menschenhandel?“) Aus einzelnen Fällen von Menschenhandel, Zuhälterei und Ausbeutung wird eine Aussage über legale Sexarbeit insgesamt abgeleitet.
Das ist aus journalistischer Sicht problematisch. Menschenhandel, Zwangsprostitution, Ausbeutung und Gewalt müssen selbstverständlich konsequent verfolgt werden. Daraus folgt jedoch nicht, dass jede sexuelle Dienstleistung gegen Entgelt automatisch mit Menschenhandel gleichgesetzt werden darf. Tatsächlich widerspricht das auch der realen polizeilichen und rechtlichen Praxis in Deutschland sowie in Ländern mit nordischem Modell, denn in keinem dieser Länder werden alle Prostituierten automatisch als Betroffene von Menschenhandel behandelt. Es wird auch dort nach wie vor zwischen Prostituierten, die freiwillig in der Sexarbeit sind, und Betroffenen von Menschenhandel unterschieden. Spätestens wenn es um die Frage eines Aufenthalsrechtes geht, wird diese Unterscheidung getroffen. Stattdessen suggeriert die Sendung, dass bei einem Nordischen Modell und einem Verbot alle als Opfer anerkannt würden. Das ist falsch!
Um zu belegen, dass Menschenhandel und Prostitution nicht zu trennen seien, arbeitet die Sendung mit fragwürdigen Strategien und „Belegen“. So heißt es, Polizisten, Sozialarbeiter, Richter und Forscher hätten gesagt, die allermeisten Frauen arbeiteten nicht freiwillig in diesem Gewerbe. (Faktencheck, S. 11: „Und das ist keine Ausnahme. Polizisten, Sozialarbeiter, Richter, Forscher sagen, dass die allermeisten der Frauen nicht freiwillig in dem Gewerbe arbeiten.“) Die im Faktencheck angeführten Quellen (allgemeine Presseartikel ohne Belege) belegen diese Behauptung jedoch nicht. Relevante Dachorganisationen, wie der Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. oder der bufas e.V. (Bündnis der Fachberatungsstellen für Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter) vertreten diese Ansicht nicht.
Tatsächlich ist die Perspektive in der Sozialarbeit nicht nur differenzierter, sondern auch deutlich anders. Wer die Perspektive der Fachpraxis ernst nimmt, hätte die Stellungnahmen des bufas e.V. (Bündnis der Fachberatungsstellen für Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter) heranziehen müssen. Im bufas sind Fachberatungsstellen organisiert, die täglich mit Sexarbeiter:innen arbeiten. Sie unterscheiden zwischen selbstbestimmter Sexarbeit, schlechten Arbeitsbedingungen, Ausbeutung, Gewalt und Menschenhandel und lehnen auch deutlich das Nordische Verbot und eine Re-Kriminalisierung der Sexarbeit ab. Tatsächlich hat der bufas e.V. auch schon eine eigene Stellungnahme gegen die Sendung verfasst![39] Auch der KOK, der bundesweite Koordinierungskreis gegen Menschenhandel, trennt ausdrücklich zwischen Prostitution und Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung.[40] Menschenhandel ist eine strafbare Form der Ausbeutung, die außerdem zahlreiche andere Branchen betrifft. Prostitution bzw. Sexarbeit ist eine Tätigkeit, um den Lebensunterhalt zu verdienen. Ob sie ausbeuterisch stattfindet, hängt u.a. von verschiedenen rechtlichen Rahmenbedingungen ab.
Inzwischen haben Betroffene von Menschenhandel wesentlich mehr Rechte als noch vor 2002, wenngleich, wie der Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. (KOK) betont, zahlreiche Forderungen zum Opferschutz nach wie vor fehlen.[41] Die Sendung hätte sich auch mit diesen Forderungen beschäftigen sollen, denn diese Organisation ist in Deutschland der einzige relevante Dachverband von Beratungsstellen, die Betroffene von Menschenhandel unterstützen.
Wer Zwang, Gewalt und Menschenhandel bekämpfen will, muss sie präzise benennen und auch unterscheiden können. Eine pauschale Gleichsetzung stigmatisiert Sexarbeiter:innen, schwächt ihre Glaubwürdigkeit und erschwert ihnen und Betroffenen von Menschenhandel den Zugang zu Schutz, Beratung und Rechten.
Diskriminierende und herabwürdigende Sprache
Die sprachliche Inszenierung entmenschlicht Sexarbeitende und erzeugt durch Ekel und Angst eine rhetorische Notwendigkeit für das geforderte Verbot.
Die Sendung bedient sich durchgängig einer Sprache, die Sexarbeitende systematisch entmenschlicht und stigmatisiert. Begriffe wie „Puff Europas“ oder „Bordell Europas“ werden rhetorisch auf den Faktencheck gestützt, als handle es sich um sachlich überprüfte Kategorien. Anstatt einer sachlichen Analyse werden Begriffe gewählt, die Assoziationen zu Schmutz, Exkrementen und Gewalt wecken (z. B. ‚Bumsklo‘, ‚Schmuddelecke‘, ‚entleeren‘, ‚Arsch aufreißen‘). Sexarbeiterinnen werden sprachlich zu reinen Objekten degradiert (‚Produktbeschreibung‘, ‚Reiseziel‘, ‚Verrichtungsbox‘), während sexuelle Handlungen durch vulgäre Verharmlosungen (‚Knack-Knack‘) oder gewaltvolle Beschreibungen (‚eindringen‘) ihrer Intimität beraubt werden. (Transkript: MR: „Also d.h. Frauen sind für Sie eine Sehenswürdigkeit, für die man Eintritt bezahlt… was sagen die Frauen dazu?“ MU: „Nun ja, was sagt denn der Eiffelturm dazu, wenn er täglich von Fremden bestiegen wird?“)
Besonders problematisch ist, dass diese abwertenden Bilder unter dem Deckmantel der ‚faktenbasierten Aufklärung‘ verbreitet werden. Die pauschale Darstellung aller Beteiligten – der Frauen als Opfer/Täuschende und der Männer als triebgesteuerte ‚Fressmaschinen‘ – macht eine differenzierte Betrachtung von Arbeitsrechten oder Selbstbestimmung unmöglich. Die sprachliche Inszenierung zielt nicht auf Verbesserung der Bedingungen, sondern erzeugt durch Ekel und Angst eine rhetorische Notwendigkeit für das geforderte Verbot. (Transkript: AL: „Sie geben also Tipps für einen Beruf, in dem einem der Arsch aufgerissen wird? In dem man erwürgt zu werden könnte, wo man jederzeit vor seinen Kunden fliehen können muss?“)
Einseitige Recherche und irreführender Faktencheck
Die Quellenauswahl ist politisch einseitig, und mehrere Verweise belegen die behaupteten Aussagen nicht.
Die Redaktion hat sich erkennbar fast ausschließlich im Spektrum der Unterstützer:innen eines Verbotsmodells informiert und nutzt dabei die Rhetorik und Argumente dieser Lobbyorganisationen, ohne diese kenntlich zu machen. Zahlreiche der im Faktencheck genannten Quellen stammen aus dem politischen, aktivistischen oder publizistischen Umfeld, das sich für Kundenkriminalisierung, Bordellverbote und eine weitgehende Abschaffung legaler Sexarbeit (Nordisches Verbot) einsetzt. (Faktencheck, S. 10: „Link: Kritik an der Studie siehe unter anderem Bundesverband Nordisches Modell“)
Nicht zuletzt entspricht die Botschaft der Sendung nahezu eins-zu-eins dem Narrativ der Lobbyverbände für das „Nordische Verbot“, sodass die Sendung hier den selbst gesetzten und in der Sendung thematisierten Standards widerspricht: „Sollten Journalist*innen nicht eigentlich Lobbyverbände kritisch hinterfragen, statt mit ihnen zusammenzuarbeiten? Das klingt nach fehlender Abgrenzung.“ (Zitat aus der Sendung)
Gerade bei kontroversen Themen ist es nicht ausreichend, einen Kauderwelsch an Texten und Links aus einem politischen Spektrum zusammenzustellen und diese unordentliche Liste als „Faktencheck“ zu präsentieren. Für viele im Faktencheck angeblich belegte Aussagen gibt es Gegenbelege, methodische Bedenken oder wissenschaftliche Einschätzungen, die die Redaktion offenbar nicht recherchiert oder berücksichtigt hat und die jedem einzelnen Punkt widersprechen. Der Fehler liegt oft nicht darin, dass jede Aussage für sich genommen falsch ist. Häufig fehlt es vielmehr an zentralen Informationen, die das Publikum für eine fundierte Einschätzung benötigt. So gesehen ist der „Faktencheck“ kein Faktencheck, sondern ein Beleg für eine beeindruckend schlechte „Recherche“ der Redaktion, die unter dem Niveau von Studierenden im ersten Studienjahr liegen dürfte.
Es ist unklar, auf welcher Grundlage die Redaktion die im Faktencheck enthaltenen Studien ausgewählt hat. Diese Auswahl entspricht den wissenschaftlichen, an Wahrheit orientierten Standards nicht. Jedenfalls scheint die Auswahl der Studien und der daraus kontextfrei herausgegriffenen Zahlen damit zusammenzuhängen, dass sie zur politischen Botschaft der Sendung passen, legale Sexarbeit sei schlecht und nur ein Verbot nach dem nordischen Modell helfe wirklich.
Teilweise führen Links nicht zu den behaupteten Quellen, sondern zu Suchmaschinen, allgemeinen Plattformen oder technisch problematischen Dokumenten. Beispiele sind die Bing-Suche zur Pressemitteilung über Reem Alsalem, ein allgemeiner Wiley-Link zur angeblichen Studie über Mordrisiken oder ein OneDrive-Link zu einem angeblichen OSCE-Dokument. (Faktencheck, S. 16: „Link: Wiley Online Library | Scientific research articles, journals, books, and reference works“)
Ein Faktencheck muss Quellen so angeben, dass sie die konkrete Behauptung überprüfbar belegen. Allgemeine Plattformlinks, Suchmaschinenlinks, Dubletten und politisch einseitige Quellenlisten erfüllen diesen Anspruch nicht.
Gerade der Faktencheck ist in diesem Fall zentral, weil er die politische Zuspitzung der Sendung als sachlich abgesichert erscheinen lässt. Wenn der Faktencheck selbst unsorgfältig arbeitet, verstärkt er die Desinformation.
[1] Zur kommunalen und polizeilichen Organisation der Prostitution sowie zur Entstehung von Großbordellen vor 2002 vgl. Annalisa Martin, „‘Cleaning up the cityscape’: Managing commercial sex and city space in Cologne, 1956–1972“, in: European Review of History: Revue européenne d’histoire 29, Nr. 2 (2022), S. 311–330; dies., „Vice and Immoral Spaces: German Sperrbezirke, 1949–90“, in: Radical History Review, Nr. 149 (2024), S. 175–199. Zur abolitionistischen Prostitutionspolitik der Nachkriegszeit vgl. Sonja Dolinsek, „‚Kein Mädchenhandel mehr‘: Framing Contests in der transnationalen Bekämpfung des Mädchenhandels“, in: Christian Henrich-Franke u. a. (Hg.), Grenzüberschreitende institutionalisierte Zusammenarbeit von der Antike bis zur Gegenwart, Baden-Baden: Nomos, 2019, S. 385–416. Zur Migration in die Prostitution und zur ausländerrechtlichen Ausgrenzung bereits lange vor 2002 vgl. dies., „Gehandelte Frau oder unerwünschte Fremde? Zur Geschichte der Prostituierten als Migrantin in Deutschland (1950er–1980er Jahre)“, in: Ariadne. Forum für Frauen- und Geschlechtergeschichte, Heft 72 (2017), S. 66–73, insbesondere S. 68–72. Zu Menschenhandel, Ausbeutung und dem behördlichen Umgang mit betroffenen Migrantinnen vgl. Dagmar Heine-Wiedenmann und Lea Ackermann, Umfeld und Ausmaß des Menschenhandels mit ausländischen Mädchen und Frauen, Stuttgart: Kohlhammer, 1992.
[2] WDR, „29. September 1967: Das erste Großbordell öffnet auf der Reeperbahn“, Stichtag, 29.09.2017, https://www1.wdr.de/stichtag/stichtag-erstes-grossbordell-oeffnet-auf-der-reeperbahn-100.html; Uwe Bogen, „67 Jahre und 67 Zimmer im Dreifarbenhaus“, Stuttgarter Nachrichten, 18.05.2024, https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.stuttgart-album-zum-60-geburtstag-des-groessten-stadtbordells-dirnen-doppelmoral-und-drei-farben.b48e62dc-ef47-4ec7-bd2a-159eb66870ea.html.
[3] Tippawan Duscha, „Internationaler Frauenhandel in der Bundesrepublik Deutschland: Eine Einführung“, Bürgerrechte & Polizei/CILIP 39, 26.09.1991, https://www.cilip.de/1991/09/26/internationaler-frauenhandel-in-der-bundesrepublik-deutschland-eine-einfuehrung/; Renate Faerber-Husemann, Osteuropas verkaufte Frauen: Wege zur effektiven Bekämpfung des Menschenhandels, Electronic ed., Bonn: FES Library, 1999, https://library.fes.de/fulltext/id/00565toc.htm; Der Spiegel, „Frauenhandel: ‚Ich habe Angst vor Männern‘“, Der Spiegel 4/1997, 19.01.1997, https://www.spiegel.de/panorama/ich-habe-angst-vor-maennern-a-99363287-0002-0001-0000-000008649587. Der Spiegel, „Frauenhandel: Nachschub für die Provinz“, 01.02.1999, https://www.spiegel.de/spiegel/a-11980.html.
[4] BT-Drucksache 14/5958, 8. Mai 2001.
[5] Vgl. BT-Drucksache 14/5958, 8. Mai 2001.
[6] Deutscher Bundestag, „Experten begrüßen Initiativen zur Verbesserung der Situation von Prostituierten“, hib-Meldung 169/2001, 20. Juni 2001, https://web.archive.org/web/20240723072332/https://webarchiv.bundestag.de/archive/2005/0113/bic/hib/2001/2001_169/03.html
[7] Barbara Kavemann und Elfriede Steffan, „Zehn Jahre Prostitutionsgesetz und die Kontroverse um die Auswirkungen“, in: Aus Politik und Zeitgeschichte 63, Nr. 9 (2013), S. 9–15; Rebecca Pates, „Liberal Laws Juxtaposed with Rigid Control: An Analysis of the Logics of Governing Sex Work in Germany“, in: Sexuality Research and Social Policy 9, Nr. 3 (2012), S. 212–222.
[8] https://www.gesetze-im-internet.de/prostg/BJNR398310001.html
[9] Die Welt, „Prostituierte muss 333 Tage in Haft“, 20. März 2017, https://www.welt.de/regionales/bayern/article163001515/Prostituierte-muss-333-Tage-in-Haft.html. Zur Zahl der polizeilich erfassten Tatverdächtigen wegen „Ausübung der verbotenen Prostitution“ (§ 184f StGB) siehe Bundeskriminalamt, Polizeiliche Kriminalstatistik, jeweilige Jahresausgabe.
[10] Beispielhaft seien erwähnt: Berufsverband erotische und sexuelle Dienstleistungen e. V., „Stellungnahme zur Anhörung des BMFSFJ“, 8. Juni 2014; Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hg.), Stellungnahmen zur Anhörung „Regulierung des Prostitutionsgewerbes“. Panel 6: Perspektive kommunaler Praxis aus dem Bereich Gewerbe- und Ordnungsrecht und kommunaler Runder Tische, Berlin, 12. Juni 2014; dass. (Hg.), Stellungnahmen zur Anhörung „Regulierung des Prostitutionsgewerbes“. Panel 8: Perspektive gesellschaftlicher und gleichstellungspolitisch relevanter Bundesverbände, Kirchen, Gewerkschaft, Berlin, 12. Juni 2014.
[11] Für eine ausführliche Betrachtung der Sexarbeit aus quantitativer Perspektive siehe: Stef Adriaenssens, Sex Work by Numbers: Bridging Economics and Social Sciences to Understand the Hidden World of Commercial Sex, Emerald Publishing, 2026.
[12] Die Zahl taucht bereits in den 1990er Jahren auf. Einmal in der Brigitte im Jahr 1994 in einem Betriag zum Frauenhandel: Gardiner, Angelika. Handelsware Frau. Das Geschäft mit der Not, in: Brigitte, 96-106. Auch: 1,2 Millionen Männer. Die taz nutzte 1995 die Zahl der 1,2 Millionen Kunden ebenfalls. https://taz.de/Freierinnen-fuer-Huren-nicht-normal–betr-quotKaeuflicher-Sex-fuer-Lesbenquot-taz-vom-13295/!1519072/
[13] Ronald Weitzer, „Flawed Theory and Method in Studies of Prostitution“, Violence Against Women 11, Nr. 7 (2005): 934–949; Ronald Weitzer, „Rehashing Tired Claims about Prostitution: A Response to Farley and Raphael and Shapiro“, Violence Against Women 11, Nr. 7 (2005): 971–977; Teela Sanders und Rosie Campbell, „Designing out Vulnerability, Building in Respect: Violence, Safety and Sex Work Policy“, The British Journal of Sociology 58, Nr. 1 (2007): 1–19, https://doi.org/10.1111/j.1468-4446.2007.00136.x.
[14] Deutsches Institut für Menschenrechte. (2019). Prostitution und Sexkaufverbot (Analyse). https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen/detail/prostitution-und-sexkaufverbot.
Eine einfache Google-Scholar Recherche mit den Suchbegriffen „decriminalize sex work“ hätte zudem zahlreiche Studien, die genau zum gegenteiligen Schluss kommen als MacKinnon. https://scholar.google.de/scholar?hl=de&as_sdt=0%2C5&q=decriminalize+sex+work&btnG=
[15] Hoekman, Elisabeth Maria. „Sex Workers’ Fundamental Rights and Freedoms in the Fight Against Sexual Trafficking“, European Journal of Comparative Law and Governance 12, 4 (2025): 493-528, doi: https://doi.org/10.1163/22134514-bja10107
[16] Lucy Platt et al., „Associations between Sex Work Laws and Sex Workers’ Health: A Systematic Review and Meta-Analysis of Quantitative and Qualitative Studies“, PLOS Medicine 15, Nr. 12 (2018): e1002680, https://doi.org/10.1371/journal.pmed.1002680; Shira M. Goldenberg, Ruth Morgan Thomas, Anna Forbes und Stefan Baral, Hrsg., Sex Work, Health, and Human Rights: Global Inequities, Challenges, and Opportunities for Action, Cham: Springer Nature Switzerland AG, 2021.
[17] Teela Sanders, Jane Scoular, Barbara G. Brents, Susie Balderston und Gillian Abel, Hrsg., Voicing Consent: Sex Workers, Sexual Violation and Legal Consciousness in Cross-National Contexts, Cham: Palgrave Macmillan, 2025.
[18] Konkret steht im zitierten Text: „Psychotherapeutische und psychiatrische Behandlungen sind primär dann vonnöten, wenn Depressionen, dissoziative und Angststörungen, Suizidabsichten, Drogenabhängigkeit sowie akute Belastungszustände und Traumata vorliegen.“ Aus dem Text sind keine Hinweise darauf abzuleiten, dass Sexarbeitende grundsätzlich an dissoziativen Störungen leiden würden, schon gar nicht, dass das Teil der Arbeit sei. Marion Sonnenmoser, „Sexuelle Dienstleistungen: Psychische Folgen von Sexarbeit“, Deutsches Ärzteblatt PP, Nr. 10 (2021).
[19] Anastasiia Lotysh et al., „An Explorative Qualitative Study of Barriers to the Use of Health and Mental Health Services among Migrant Female Sex Workers in Germany and Needs for Action“, Frontiers in Public Health 12 (2025): 1464307, https://doi.org/10.3389/fpubh.2024.1464307; Franziska Kroehn-Liedtke et al., „A Quantitative Study on Female Sex Workers’ Mental Health in Germany“, Frontiers in Public Health 13 (2025): 1590151, https://doi.org/10.3389/fpubh.2025.1590151; Mirjam Faissner et al., „Healthcare for Sex Workers: Access, Barriers, and Needs. An Exploratory Qualitative Interview Study“, Ethik in der Medizin 36 (2024): 151–168.
[20] Deutsche Aidshilfe, Was brauchen Sexarbeiterinnen für ihre Gesundheit? Eine qualitativ-partizipative Studie zu den gesundheitlichen Bedarfen von Sexarbeiterinnen in Deutschland, o. D., https://www.aidshilfe.de/medien/md/was-brauchen-sexarbeiterinnen-fuer-ihre-gesundheit/.
[21] Helga Amesberger, „‚Die‘ politische Lösung gibt es nicht: Prostitutionspolitiken im Vergleich“, Menschenhandel heute, 3. Juni 2014; Bündnis der Fachberatungsstellen für Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter (bufas e. V.), „Stellungnahme zum Positionspapier der CDU/CSU vom 7.11.2023 zum Sexkaufverbot“, 9. November 2023; Hélène Le Bail und Calogero Giametta, „Prostitution: Auf der Suche nach Frankreichs ‚Ausstiegsprogramm‘“, Menschenhandel heute, 15. November 2022; Deutsches Institut für Menschenrechte, Prostitution und Sexkaufverbot, 17. Oktober 2019; Susanne Dodillet, „Deutschland – Schweden: Unterschiedliche ideologische Hintergründe in der Prostitutionsgesetzgebung“, Aus Politik und Zeitgeschichte, 19. Februar 2013; Susanne Dodillet, „Schuss nach hinten“, Interview von Stefanie Lohaus, Missy Magazine, 28. Februar 2014; Susanne Dodillet, „Prostitutionspolitik in Deutschland und Schweden: Zum ideologischen Hintergrund von Sexarbeit und Sexkaufverbot“, in Verhandlungen im Zwielicht: Momente der Prostitution in Geschichte und Gegenwart, hg. von Sabine Grenz und Martin Lücke (Bielefeld: transcript, 2015), 95–112; Diakonie Hamburg, „Warum ein Sexkaufverbot Sexarbeitende nicht vor Gewalt schützen kann“, Stellungnahme anlässlich des Internationalen Tags gegen Gewalt an Frauen, 25. November 2019; Deutsche Aidshilfe, „Die Fachwelt warnt vor einem Sexkaufverbot“, 2019; Jenny Künkel, „Nordisches Modell verschärft die Situation Marginalisierter“, SexCrimeCity, 2. Juni 2021; Thomas Borchert und Valérie Eiseler, „Verbot von Sexarbeit: Was soll die Kriminalisierung bringen?“, Frankfurter Rundschau, 7. März 2021; Camille Alix, Le parcours de sortie de la prostitution: Étude de cas de la mise en œuvre d’un dispositif public (Sciences Po, 2022); Amnesty International, The Human Cost of “Crushing” the Market: Criminalization of Sex Work in Norway (2016); Hélène Le Bail und Calogero Giametta, „Searching for the Entrance to France’s ‘Prostitution Exit Programme’“, openDemocracy, 27. Mai 2019; Charlène Calderaro und Calogero Giametta, „‘The Problem of Prostitution’: Repressive Policies in the Name of Migration Control, Public Order, and Women’s Rights in France“, Anti-Trafficking Review, Nr. 12 (2019): 155–71; Norbert Cyrus und Dita Vogel, Demand Arguments in Debates on Trafficking in Human Beings: Using an Historical and Economic Approach to Achieve Conceptual Clarification (DemandAT, o. J.); Calogero Giametta und Hélène Le Bail, „The National and Moral Borders of the 2016 French Law on Sex Work: An Analysis of the ‘Prostitution Exit Programme’“, Critical Social Policy, online veröffentlicht im Mai 2022; Niina Vuolajärvi, „Governing in the Name of Caring—the Nordic Model of Prostitution and Its Punitive Consequences for Migrants Who Sell Sex“, Sexuality Research and Social Policy 16, Nr. 2 (2019): 151–65; Niina Vuolajärvi, „Criminalising the Sex Buyer: What Must Policymakers Learn from the ‘Nordic Model’?“, London School of Economics and Political Science, 2022; Charlotta Holmström und May-Len Skilbrei, „The Swedish Sex Purchase Act: Where Does It Stand?“, Oslo Law Review 4, Nr. 2 (2017): 82–104; Charlotta Holmström und May-Len Skilbrei, „The ‘Nordic Model’ of Prostitution Law Is a Myth“, The Conversation, 16. Dezember 2013; Sarah Kingston und Terry Thomas, „No Model in Practice: A ‘Nordic Model’ to Respond to Prostitution?“, Crime, Law and Social Change 71, Nr. 4 (2019): 423–39; Niina Vuolajärvi, Criminalising the Sex Buyer: Experiences from the Nordic Region, Policy Paper (London School of Economics and Political Science, 2022); Dita Vogel und Norbert Cyrus, „Demand Reduction in Anti-Trafficking Debates“, ERA Forum 18, Nr. 3 (2017): 381–96; Robin Hofmann, „‚Das muss jeder wissen, der sich darauf einlässt.‘ – Einige kriminologische Anmerkungen zur Freierstrafbarkeit nach § 232a Abs. 6 StGB im europäischen Kontext“, Neue Kriminalpolitik 30, Nr. 2 (2018): 180–88; Andrea Matolcsi, „Police Implementation of the Partial Sex Purchase Ban in England and Wales“, European Journal on Criminal Policy and Research, online veröffentlicht im November 2020; Bronwyn McBride et al., „Harms of Third Party Criminalisation under End-Demand Legislation: Undermining Sex Workers’ Safety and Rights“, Culture, Health & Sexuality 23, Nr. 9 (2021): 1165–81; Jody Raphael, „Returning Trafficking Prevalence to the Public Policy Debate: Introduction to the Special Issue“, Journal of Human Trafficking 3, Nr. 1 (2017): 1–20; May-Len Skilbrei und Charlotta Holmström, Prostitution Policy in the Nordic Region: Ambiguous Sympathies (London: Routledge, 2016); Georg Stadtmann und Hendrik Sonnabend, „Good Intentions and Unintended Evil? Adverse Effects of Criminalizing Clients in Paid Sex Markets“, Feminist Economics 25, Nr. 4 (2019): 1–20; Eilís Ward, „‘Framing Figures’ and the Campaign for Sex Purchase Criminalisation in Ireland: A Lakoffian Analysis“, Irish Journal of Sociology, online veröffentlicht am 1. Dezember 2020.
[22] Scottish Government, Evidence Assessment of the Impacts of the Criminalisation of the Purchase of Sex: A Review, 24.02.2017, https://www.gov.scot/publications/evidence-assessment-impacts-criminalisation-purchase-sex-review/.
[23] JENKE. REPORT. Schluss mit Sex gegen Geld in Deutschland?, Staffel 3, Folge 1, Joyn, 03.09.2024, 101 Min., https://www.joyn.de/serien/jenke-report/3-1-jenke-report-schluss-mit-sex-gegen-geld-in-deutschland.
[24] Peter Heusch, „Bordell-Boom in Frankreich: Erfolgloser Kampf gegen Zuhälter“, Berliner Morgenpost, 22.01.2023, https://www.morgenpost.de/vermischtes/article237434165/frankreich-bordelle-prositution-verbot-boom-polizei.html.Selbst die prostitutionskritische Organisation „Mouvement du Nid“ führt Buch über die Ermordungen von Sexarbeitenden in Frankreich: Comité de rédaction, „In memoriam: meurtres et agressions dans la prostitution“, Mouvement du Nid, 01.01.2026, https://mouvementdunid.org/prostitution-societe/dossiers/meurtres-dans-la-prostitution/#2023.
Im Bois de Boulogne wurden in den letzten Jahren mehrere Sexarbeiterinnen Opfer tödlicher Gewalt. Besonders gut dokumentiert sind die Fälle Vanesa Campos und Jessyca Sarmiento. Es gibt eine Fülle an Berichten über diese Fälle.
[25] Ein Pressebericht von vielen: Denis Courtine, „Agressions de prostituées au bois de Boulogne: pourquoi les travailleuses du sexe n’osent pas porter plainte“, Le Parisien, 18.03.2022, https://www.leparisien.fr/faits-divers/agressions-de-prostituees-au-bois-de-boulogne-pourquoi-les-travailleuses-du-sexe-nosent-pas-porter-plainte-18-03-2022-7I52KWJDMNB3JF4AH44TVTCHAI.php.
[27] Médecins du Monde France, Health and Rights of Sex Workers, Positionspapier, 2016.
[28] Sénat français, Situation sanitaire et sociale des personnes prostituées: inverser le regard, Rapport d’information Nr. 46 (2013–2014), 08.10.2013, https://www.senat.fr/rap/r13-046/r13-04617.html.
[29] Ministère de l’Intérieur, „La traite et l’exploitation des êtres humains: un état des lieux en 2024 à partir des données administratives – Interstats Analyse 70“, 15.10.2024, https://www.interieur.gouv.fr/actualites/communiques-de-presse/traite-et-lexploitation-des-etres-humains-etat-des-lieux-en-2024-a.
[30] République française, National Plan to Fight Exploitation and Human Trafficking 2024–2027, 2024, https://www.egalite-femmes-hommes.gouv.fr/sites/efh/files/2024-04/Plan-de-lutte-contre-lexploitation-accessible-EN.pdf.
[31] Ministère du Travail, de la Santé, des Solidarités et des Familles, „Lutter contre l’exploitation sexuelle des mineurs“, o. D., https://solidarites.gouv.fr/enfance-et-famille/protection-de-lenfance/lutte-contre-la-prostitution-des-mineurs.
[32] Benjamin Derveaux und Louise Colcombet, „Pénalisation des clients de la prostitution: dix ans après, la loi a-t-elle changé quelque chose?“, Le Parisien, 13.04.2026, https://www.leparisien.fr/faits-divers/penalisation-des-clients-de-la-prostitution-dix-ans-apres-la-loi-a-t-elle-change-quelque-chose-13-04-2026-MQWXHRX2O5HHZMT5OTDCQNGHWI.php.
[33] Sonja Dolinsek, „Tensions of Abolitionism during the Negotiation of the 1949 ‘Convention for the Suppression of the Traffic in Persons and of the Exploitation of the Prostitution of Others’“, European Review of History: Revue européenne d’histoire 29, Nr. 2 (2022), S. 223–248.
[34] Council of Europe Commissioner for Human Rights, „Protecting the Human Rights of Sex Workers“, Human Rights Comment, 15.02.2024, https://www.coe.int/de/web/commissioner/-/protecting-the-human-rights-of-sex-workers.
[35] Fleur van Leeuwen und Marjan Wijers, „When Ideology Trumps Rights: The ECtHR’s Rejection of Sex Workers’ Human Rights in M.A. and Others v. France“, Oxford Human Rights Hub, 11. Oktober 2024, https://ohrh.law.ox.ac.uk/when-ideology-trumps-rights-the-ecthrs-rejection-of-sex-workers-human-rights-in-m-a-and-others-v-france/; Silvia Steininger, „Sex Work Can’t Buy Human Rights: The ECtHR’s Intersectional Blindness in M.A. and Others v. France“, Verfassungsblog, 3. Oktober 2024, https://verfassungsblog.de/ecthr-sex-work-intersectionality/, DOI: 10.59704/d90173baf2156d26.
[36] OHCHR, Guidance Document of the Working Group on Discrimination against Women and Girls: Eliminating Discrimination against Sex Workers and Securing Their Human Rights, UN Doc. A/HRC/WG.11/39/1, 07.12.2023, https://www.ohchr.org/en/documents/tools-and-resources/guidance-document-working-group-discrimination-against-women-and.
[37] Susana T. Fried, Alice M. Miller, Rupsa Mallik, Ivana Radačić und Esteban Restrepo-Saldarriaga, „The (Mis)Use of Evidence in Contested Rights: Commentary on the UN Special Rapporteur on Violence against Women and Girls’ Report on ‚Prostitution and Violence‘“, *Sexual and Reproductive Health Matters* 32, Nr. 1 (2024), https://doi.org/10.1080/26410397.2024.2425530.
[38] AWID, „There Is No Place for Anti-Trans Agendas in the UN“, 18.05.2023, https://www.awid.org/news-and-analysis/there-no-place-anti-trans-agendas-un.
Emma Farge, „UN Expert Wants to Make Women’s Rights about Biology. Campaigners Warn It’s Anti-Gender Rhetoric“, Geneva Solutions, o. D., https://genevasolutions.news/human-rights/un-expert-wants-to-make-women-s-rights-about-biology-campaigners-warn-its-anti-gender-rhetoric.
[39] bufaS e.V., „Stellungnahme zur Sendung ‚Die Anstalt‘ mit dem Titel ‚Die Prostitutionsanstalt‘ vom ZDF“, 06.05.2026, https://www.bufas.net/stellungnahme-zur-sendung-die-anstalt-mit-dem-titel-die-prostitutionsanstalt-vom-zdf/.
[40] Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel – KOK e.V., „Abgrenzung von anderen Phänomenen“, o. D., https://www.kok-gegen-menschenhandel.de/menschenhandel/abgrenzung-von-anderen-phaenomenen.
[41] Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel – KOK e.V., Stellungnahme zu Nationaler Aktionsplan zur Prävention und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz der Betroffenen; Nationaler Aktionsplan gegen Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit, Berlin, 23.06.2025, https://www.kok-gegen-menschenhandel.de/fileadmin/user_upload/medien/Publikationen_KOK/KOK_Stellungnahme_NAP_MH_und_NAP_AZ.pdf.
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