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Zwangsarbeit und Arbeitsausbeutung: Menschenhandel ist vielmehr als Frauenhandel
Strafgesetzbuch: § 233 Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft (1) Wer eine andere Person unter Ausnutzung…
Beobachtungen über den gesellschaftlichen Umgang mit Sexarbeit
Strafgesetzbuch: § 233 Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft (1) Wer eine andere Person unter Ausnutzung…