Unangeforderte Stellungnahme zur Anhörung im Familienausschuss „Sexkauf bestrafen“

Am 23. September 2024 findet im Familienausschuss des Bundestags eine öffentliche Anhörung zu einem Antrag der CDU/CSU statt, der Prostitution bzw. Sexarbeit in Deutschland re-kriminalisieren und verbieten möchte.

Der Ausschuss hat für die Anhörung Expert:innen eingeladen. Jede Fraktion darf Expert:innen einladen und Stellungnahmen anfordern. Die Zahl der geladenen Expert:innen pro Fraktion hängt von der Fraktionsgröße ab.

Zusätzlich können Stellungnahmen eingesandt werden, allerdings werden nur Stellungnahmen von Vereinen bzw. Organisationen veröffentlicht, während die Stellungnahmen von Einzelpersonen, auch von Wissenschaftler:innen, nicht veröffentlicht werden. Alle Einreichungen von Organisationen sind auf der Webseite der Anhörung frei einsehbar.

Deshalb stelle ich meine Stellungnahme hier online. Zudem weise auch auf die Stellungnahme von Calogero Giametta und Helène Le Bail hin, die eingereicht, aber nicht veröffentlicht wird – es geht um die Umsetzung und das Scheitern des Nordischen Modells in Frankreich.

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Unangeforderte Stellungnahme zur Anhörung „Sexkauf bestrafen“ – BT-Drucksache 20/10384: Gegen das Nordische Verbot und ein Vergütungsverbot für sexuelle Dienstleistungen (Sexkaufverbot bzw. Vergütungsverbot) 

Sehr geehrte Mitglieder des Bundestages, sehr geehrte Mitglieder des Familienausschusses, 

ich bin Historikerin und forsche zur Geschichte von Prostitutionspolitik und arbeite aktuell als wissenschaftliche Mitarbeiterin im Bereich Geschichte der Otto-von-Guericke Universität Magdeburg. Darüber hinaus betreibe ich die Webseiten prostitutionspolitik.net und menschenhandelheute.net, wo ich aktuelle Entwicklungen zum Thema kommentiere und begleite. Kürzlich wurde ich für den Jenke Report auf Pro7 zu diesem Thema interviewt – eine Sendung, die ich Ihnen sehr empfehle, da sie zeigt, dass das Sexkaufverbot keines der aktuellen Probleme löst, sondern lediglich neue Probleme schafft. Darüber hinaus bin ich wissenschaftlich wie publizistisch seit über 10 Jahren zu diesem Thema tätig geworden und verfüge über umfangreiches Wissen zum Thema Prostitution.  

In dieser Stellungnahme möchte ich mich entschieden gegen die Einführung des sogenannten Nordischen Modells und eines Sexkaufverbots in Deutschland aussprechen. Internationale Erfahrungen in Ländern, die das Nordische Verbot bereits umgesetzt haben, sowie wissenschaftliche Erkenntnisse unabhängiger Wissenschaftler zeigen deutlich, dass diese Form des Prostitutionsverbotes nicht nur in seinen Zielen scheitert, sondern die Lebens- und Arbeitsbedingungen von Sexarbeitenden erheblich verschlechtert. Aufgrund dieser Befunde sollte das „Nordische Modell“ 25 Jahre nach seiner ersten Einführung in Schweden als gescheitert gelten. 

In der Öffentlichkeit wird zunehmend das sogenannte „Nordische Modell“ diskutiert, das auch die CDU/CSU in einer etwas abgewandelten Form vorschlägt. Darunter versteht man ein nahezu vollständiges Verbot von Prostitution, das Sexarbeitende jedoch nicht direkt, sondern nur indirekt bestraft, indem die Ausübung von Sexarbeit derart erschwert wird, dass von einer Entkriminalisierung der Prostituierten, wie die Befürworter des Modells behaupten, keine Rede sein kann. Obwohl sich das Verbot formal gegen die Kunden richtet, trifft es in der Praxis vor allem die Sexarbeitenden selbst. Es hat außerdem weitreichende negative Folgen für die Polizeiarbeit und die Soziale Arbeit. 

Die Geschichte der Prostitutionspolitiken zeigt uns, dass Versuche, Prostitution abzuschaffen, konsequent gescheitert sind. Diese Geschichte zeigt uns auch, dass Politik und Gesellschaft meist den Weg der Ausgrenzung, Verachtung und Unsichtbarmachung der Sexarbeit gewählt haben. Erst in den letzten Jahrzehnten gibt es vermehrt, aber immer noch sehr wenige Versuche, die Sexarbeit zu regulieren, wie andere Erwerbstätigkeiten auch – in Deutschland, den Niederlanden, Neuseeland und Australien. Der Widerstand dagegen ist groß, denn die historisch verankerte Ablehnung gegenüber Sexarbeit wirkt auch in den aktuellen Bewegungen gegen Prostitution fort. Diese Bewegungen sind nicht durch zukunftsfähige Konzepte getrieben, sondern durch überholte Vorstellungen von Prostitution als unerwünschte soziale Praxis, die durch massive Repression zu unterbinden ist – auch auf Kosten der Betroffenen. 

Das „Nordische Modell“ ist ein Arbeitsverbot für Prostituierte, da das sogenannte „Sexkaufverbot“ ein „Vergütungsverbot“ für sexuelle Dienstleistungen beinhalten. Dieses Vergütungsverbot kommt einem Arbeits- bzw. Berufsverbot für Prostituierte gleich.  

Die Forderung nach einem Vergütungsverbot für Arbeit würde in jeder anderen von Menschenhandel betroffenen Branche sofort als lächerlich enttarnt werden. Im Bereich der Sexarbeit nennt man es „Sexkaufverbot“, um die ausbeutungsfördernde Natur dieses Verbots zu verschleiern. Aber auch hier bleibt ein Vergütungsverbot das, was es ist, nämlich ein Verbot, für Arbeit und Dienstleistungen vergütet zu werden, obwohl die Dienstleistenden genau diese Vergütung haben wollen.  

Kein einheitliches nordisches Modell – Symbolpolitik ohne realen Nutzen 

Das sogenannte Nordische Modell, das die Kriminalisierung der Kunden von Sexarbeit in den Vordergrund stellt, wird in den Kampagnen für das Modell oft als Erfolgsgeschichte dargestellt. Der Begriff wird des „Modells“ wird symbolisch verwendet und als feministischer Fortschritt dargestellt, obwohl alle Maßnahmen, z. B. Um- und Aussteigshilfen auch einzeln umgesetzt werden können. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass dieses Modell nicht zur Abschaffung der Prostitution führt, sondern diese lediglich in den informellen und prekären Sektor verdrängt.  

Zwischen den Versprechen der Kampagnen und der sozialen Realität besteht eine massive Diskrepanz: Die Versprechen sind größtenteils nicht eingetreten. Zudem wird die sehr unterschiedliche Realität in den Ländern, wie Schweden, Norwegen, Frankreich, Israel und Kanada, in der Kampagne für das Verbot verharmlost und ignoriert. Dabei unterscheiden sich die rechtlichen und sozialen Rahmenbedingungen in den einzelnen Ländern erheblich, sodass es kein wirklich einheitliches Modell gibt.  

Ein wesentlicher Teil der Gelder fließt in die Strafverfolgung von Kunden, nicht in die Unterstützung von Sexarbeitenden oder in die Bekämpfung von Menschenhandel. Einzelne Polizisten, wie das Buch des schwedischen Polizisten Simon Häggström zeigt, verbringen ihre Tage damit, Escort-Portale zu durchforsten, um mit Sexarbeitenden Fake-Termine zu machen, um dann vielleicht an ein oder zwei Kunden zu kommen, welche die Sexarbeitenden aber gar nicht angezeigt hätten. Die Bemühungen fallen also ins Leere. Das ist der Preis dieses „Modells“. 

Die schwedische Regierung selbst räumt in ihrer Evaluation von 2010 ein, dass das genaue Ausmaß von Menschenhandel und Prostitution schwer zu erfassen ist. Trotz der Behauptung, das Gesetz habe Prostitution und Menschenhandel bekämpft, bleiben die Daten widersprüchlich. 

Auswirkungen auf Ausübung und Struktur von Sexarbeit 

Durch die Kriminalisierung der Kunden wird Sexarbeit in Ländern wie Schweden, Norwegen und Frankreich in den Untergrund gedrängt. „In den Untergrund gedrängt“ bedeutet, dass die Prostitution versteckt und heimlich ausgeübt wird, um Strafen zu entgehen, dass Sexarbeitende sich immer wieder neue (und sehr teure) Arbeitsorte suchen müssen, um die Kunden vor der Polizei zu schützen. Es ist ein ständiges Katz-und-Maus-Spiel, das auch für die Polizeiarbeit teuer und ressourcenintensiv ist und letztlich niemanden wirklich schützt. 

Bordelle sind verboten, und die einfache Vermietung von Räumen an Sexarbeitende wird als Zuhälterei geahndet. Es gibt im Nordischen Verbot also keine legalen Arbeitsplätze mehr, also Orte, die polizeibekannt sind und die regelmäßig kontrolliert werden können. Will die Polizei polizeibekannte Bordelle haben, muss sie diese informell „tolerieren“ und zwar entgegen eines Verbots. Dies war bereits nach der Einführung des Bordellverbots nach 1927 bzw. 1953 der Fall. Die Polizei hat sich nie an das Bordellverbot gehalten. Es ist nicht zu erwarten, dass dies bei einem erneuten Verbot anders sein würde. 

Da es ein generelles Bordellverbot gibt, sind alle Arbeitsorte illegal. Dies sieht auch der Vorstoß der CDU/CSU vor. Dies hat zur Folge, dass die Vermietung von Arbeitsräumen ausschließlich im kriminellen Milieu und zu extrem hohen Preisen stattfindet – die Preise für Sexarbeitende sind etwa dreimal so hoch wie eine Zimmermiete in Deutschland. Sexarbeitende haben keine Rechte gegenüber den Vermietern, der Staat hat sich schließlich seiner Schutzaufgabe durch ein Verbot entledigt.  

Das Bordellverbot ist somit ein Geschenk an die organisierte Kriminalität, den die Profite für die Vermietung illegaler Räume sind um ein vielfaches höher, da das Risiko einer Strafverfolgung eingepreist wird.  

Wo findet die Sexarbeit im „Nordischen Verbot“ statt? Die Sexarbeit findet oft bei Kunden zu Hause, in Hotels oder in illegal angemieteten Räumen statt. Sexarbeitende sind hier mit den Kunden alleine. Auch Orte wie abgelegene Straßen oder Wälder werden genutzt, wie zum Beispiel im Pariser Bois de Boulogne. Hier ist die Gefahr, Opfer von Gewalt und Diebstahl zu werden besonders hoch, wie auch der Jenke Report eindrücklich zeigt. Es gibt keine gesetzlichen Vorschriften oder Sicherheitsstandards für die Arbeitsorte. Was verboten ist, kann der Staat nicht regulieren. Somit ist der Staat an der Verschlechterung der Arbeitsbedingungen in der Prostitution beteiligt. 

Ein weiteres Problem ist die Kriminalisierung jeglicher Unterstützung von aktiven Sexarbeitenden. Personen, die Sexarbeitenden bei der Buchhaltung helfen, Anzeigen schalten oder Wohnungen vermieten, können wegen Förderung der Prostitution oder Zuhälterei angeklagt werden. Auch Ehepartner von Sexarbeitenden laufen Gefahr, strafrechtlich verfolgt zu werden. Dies verstärkt die Isolation von Sexarbeitenden und zwingt sie in gefährliche und unsichere Arbeitsverhältnisse. Isolation bedeutet, dass Sexarbeitende alleine arbeiten müssen, ohne Unterstützung von Kolleginnen, was sie anfälliger für Gewalt macht.  

Wir wissen inzwischen, dass der Austausch unter Sexarbeitenden, Informationen von erfahrenen Sexarbeitenden, die an unerfahrene weitergegeben werden können, essentiell sind, um diese Tätigkeit sicherer ausüben zu können. Dieser peer-to-peer-Austausch wäre beim „Nordischen Verbot“ verboten und würde somit dazu führen, dass unerfahrene Sexarbeitende unerfahren bleiben und keine legale Möglichkeit haben, sich über Sicherheitsvorkehrungen und -strategien zu informieren.  

Gefährdungslagen, die durch die Gesetzgebung geschaffen werden, führen zu einer sich selbst erfüllenden Prophezeiung: Da Sexarbeit als per se gefährlich angesehen wird, wird sie durch die politischen Maßnahmen des sogenannten „Nordischen Modells“ tatsächlich gefährlicher. Dies führt in der Regel zur Forderung nach weiterer Repression, was die Sexarbeit erneut gefährlicher macht. Das „Nordische Modell“ dreht sich im Kreis. 

Verstärkte Repression und Überwachung 

Das nordische Modell führt in Schweden zu einer unverhältnismäßigen Überwachung von Sexarbeitenden. Da es keine legalen Arbeitsorte gibt, muss die Polizei jede einzelne Sexarbeitende ausfindig machen, um über diesen Weg an die zu bestrafenden Kunden zu gelangen. Dass auf Sexarbeitende eine Telefonüberwachung angewandt werden kann, zeigt, dass Sexarbeitende sehr wohl kriminalisiert werden und eben nicht als Menschen mit Grund- und Menschenrechten behandelt werden. Sexarbeitende werden im Nordischen Verbot alleine wegen ihrer Arbeit polizeilich und telefonisch überwacht, was eine massive Verletzung ihre Grund- und Menschenrechte darstellt.  

Obwohl die Gesetzgebung darauf abzielt, die Kunden zu kriminalisieren, sind es in der Praxis die Sexarbeitenden, die überwacht und schikaniert werden. Die Polizei sucht aktiv nach Kontaktanzeigen und überwacht die Kommunikation der Sexarbeitenden, um herauszufinden, wo sie arbeiten. Wenn Kunden festgenommen werden, wird das gerade verdiente Geld der Sexarbeitenden beschlagnahmt, und sie verlieren häufig auch ihre Unterkünfte, weil die Vermieter unter dem Druck stehen, nicht als Zuhälter verfolgt zu werden. Dies führt zu Obdachlosigkeit und verstärkt die Abhängigkeit von unsicheren, kurzfristigen Mietverhältnissen. Obdachlosigkeit bedeutet, dass die Sexarbeitenden ihre Wohnung verlieren und auf der Straße leben müssen. Der Staat beteiligt sich bei einem Nordischen Verbot aktiv an der Verschlechterung der Arbeits- und Lebensbedingungen in der Sexarbeit.  

Da die Polizei allerdings oft nicht genug Ressourcen hat, um zigtausende Sexarbeitende ausfindig zu machen, bleibt der einzige Effekt des Gesetzes, dass Sexarbeitende unter gefährlicheren, unsichereren Bedingungen arbeiten und dabei zusätzlich auch noch entrechtet sind. 

Stigmatisierung und Kriminalisierung der Kunden: Kein Nutzen für die Strafverfolgung 

Die Kriminalisierung der Kunden hat in der Praxis nicht zu einer signifikanten Reduzierung der Nachfrage geführt. Kriminalisierung bedeutet hier, dass die Kunden als Straftäter behandelt werden, weil sie Sexarbeitende für eine einvernehmliche vereinbarte Leistung bezahlen. Die Kunden haben sich an die verhängten Geldstrafen gewöhnt, und es ist sogar eine Zunahme jüngerer Kunden, insbesondere unter 25 Jahren, zu verzeichnen. Diese Kriminalisierung führt außerdem dazu, dass Kunden weniger bereit sind, mit der Polizei zusammenzuarbeiten, insbesondere wenn es um die Bekämpfung von Menschenhandel und Zwangsprostitution geht. Die Möglichkeit, über Kunden Netzwerke von Menschenhändlern aufzudecken, wird durch deren Angst vor Strafen massiv eingeschränkt. Kunden, die wertvolle Informationen liefern könnten, schweigen aus Angst vor Konsequenzen. 

Psychosoziale Beratung und Pathologisierung der Klienten 

Ein weiteres Problem des schwedischen Modells ist die Pathologisierung der Kunden durch das KAST-Projekt. Pathologisierung bedeutet, dass das Verhalten der Kunden, also die Inanspruchnahme sexueller Dienstleistungen, als Krankheit angesehen wird – eine einvernehmliche sexuelle Handlung unter Erwachsenen wird als psychische Krankheit behandelt. Eine derartige Haltung hat in einer modernen Gesellschaft nichts zu suchen. Es ist beachtlich, dass diese Ressourcen nicht den Sexarbeitenden zugutekommen. 

Soziale Ausgrenzung, Diskriminierung und Isolation von Sexarbeitenden 

Das nordische Modell trägt aktiv zur Stigmatisierung und rechtlichen Ausgrenzung von Sexarbeitenden bei. Stigmatisierung bedeutet, dass Menschen aufgrund ihrer Arbeit oder ihres Lebensstils negativ verurteilt und abgewertet werden. Obwohl die Entgegennahme von Geld für sexuelle Dienstleistungen nicht direkt kriminalisiert wird, sind die Betroffenen rechtlich und sozial benachteiligt und Diskriminierung. Sexarbeit wird nicht als Erwerbstätigkeit anerkannt, was bedeutet, dass Sexarbeitende keine Möglichkeit haben, sich als Selbstständige anzumelden oder Zugang zu Sozialversicherungen zu erhalten. Gleichzeitig müssen sie ihr Einkommen versteuern, was häufig zu falschen Angaben gegenüber dem Finanzamt und dem Risiko von Steuerschulden führt. Migranten in der Sexarbeit sind in Schweden besonders betroffen. Sie erhalten keine Unterstützung, da dies sozialrechtlich nicht möglich ist. Sexarbeit wird oft als Grund für eine Abschiebung gesehen, da Migranten als Komplizen einer Straftat – in diesem Fall der Bezahlung für sexuelle Dienstleistungen – angesehen werden und daher leichter abgeschoben werden können. 

Während Sexarbeitende sich aktuell in Deutschland ihren Lebensunterhalt legal und geschützt erarbeiten können, ist dies beim „Nordischen Verbot“ nicht mehr möglich, sodass dieses Gesetz Selbstverantwortung und Autonomie de facto kriminalisiert. 

Ablehnung des harm reduction-Ansatzes durch die Nordische Prohibition  

Ein weiteres zentrales Problem des nordischen Modells ist die Ablehnung des Harm-Reduction-Ansatzes. Harm Reduction bedeutet, dass versucht wird, die negativen Folgen einer Aktivität zu reduzieren, anstatt die Aktivität selbst zu verbieten. Maßnahmen wie die Verteilung von Kondomen oder Informationen über sicherere Sexarbeit werden beim Nordischen Verbot allerdings als Förderung der Prostitution angesehen und sind daher unerwünscht. Stattdessen wird der Fokus ausschließlich auf den Ausstieg aus der Sexarbeit gelegt. Diese Haltung ignoriert die Realität, dass viele Sexarbeitende freiwillig und selbstbestimmt arbeiten und nicht aussteigen wollen – die Zahlen, dass angeblich 95% der Prostituierten unfreiwillig in der Sexarbeit sind, sind erfunden und entbehren jeglicher wissenschaftlichen Grundlage.  

Wenn Unterstützungsangebote nur noch den Ausstieg anbieten und sonst nichts mehr, bedeutet dies, dass aktuelle Beratungsstellen ihre Angebote massiv reduzieren müssen. Das Nordische Verbot würde also zu einem Rückgang der Angebote im Bereich der sozialen Arbeit führen. Denn im Nordischen Verbot nur die sehr privilegierten oder absolut verzweifelten Sexarbeitenden unterstützt, die sofort die Sexarbeit aufgeben können – der Großteil der Sexarbeitenden wird im Stich gelassen. Im Vergleich zur aktuellen Situation in Deutschland ist diese eine massive Verschlechterung.  

Die Höhe der finanziellen Unterstützung beim Ausstieg bemisst sich am Bürgergeld und ist somit ungeeignet, um Sexarbeitende, die an höhere Einkünfte gewöhnt sind, zu unterstützen.  

Folgen eines Sexkaufverbots in Deutschland 

Würde ein Vergütungsverbot nach nordischem Vorbild in Deutschland eingeführt, wären die Folgen verheerend. Verheerend bedeutet, dass die Folgen sehr negativ und zerstörerisch wären. Es würde zu einer vollständigen Verdrängung der Sexarbeit in die informelle Ökonomie führen, legale Arbeitsorte würden aufgelöst und die bisher bestehenden Regulierungen zum Schutz der Sexarbeitenden würden aufgehoben. Informelle Ökonomie bedeutet, dass die Arbeit im Verborgenen und ohne staatliche Kontrolle und ohne rechtliche Rahmenbedingungen stattfindet. Sexarbeitende hätten keine Möglichkeit, legale Arbeitsräume anzumieten, was zu Unsicherheit und Ausbeutung führen würde. 

Gegen die Nordische Prohibition: Sexarbeitende als gleichberechtigte und ebenbürtige Mitbürgerinnen anerkennen 

Sexarbeitende sind laut Grundgesetz in ihrer Würde und Menschlichkeit gleichgestellt. Es ist nicht nötig, dass sie aus der Sexarbeit aussteigen, um als gleichberechtigte und ebenbürtige Bürgerinnen anerkannt zu werden. Sexarbeit ist vielfältig, und der Großteil bewegt sich zwischen den extremen Darstellungen, die in den Medien oft im Vordergrund stehen – von Ausbeutung bis hin zur vollständigen Selbstverwirklichung. Für viele ist es schlichtweg eine Arbeit, oft harte Arbeit, die mal Freude bringt, aber in den meisten Fällen einfach eine Möglichkeit ist, Geld zu verdienen. In diesem Aspekt unterscheidet sich Sexarbeit nicht von vielen anderen Berufen. Sexarbeitende sind autonome Menschen, deren Entscheidung, in diesem Bereich zu arbeiten, respektiert und akzeptiert werden muss.  

Die Aufgabe des Staates besteht darin, die Grundrechte dieser Menschen zu sichern, nicht aber, ihnen eine bestimmte Sexualmoral aufzuzwingen. Ein Verbot würde weit über diesen Auftrag hinausgehen. 

Fazit: Für eine humane Prostitutionspolitik ohne Repression 

Das Nordische Modell hat in den Ländern, in denen es umgesetzt wurde, nicht die versprochenen Verbesserungen gebracht. Stattdessen hat es die Lebensbedingungen von Sexarbeitenden massiv verschlechtert, sie sozial ausgegrenzt und in die Unsichtbarkeit gedrängt. Eine fortschrittliche Prostitutionspolitik muss sich an den Rechten der Sexarbeitenden orientieren, ihre Arbeitsbedingungen verbessern und ihnen den Zugang zu sozialen Sicherungssystemen ermöglichen – nicht an ihrer Kriminalisierung. 

Forderungen 

  1. Beibehaltung der Legalität der Sexarbeit in Deutschland:
    • Erhalt der Legalität der Sexarbeit, inklusive der Arbeitsorte. 
  2. Entkriminalisierung der Prostitution:
    • Abschaffung von StGB § 184f („Ausübung der verbotenen Prostitution“), um die vollständige Entkriminalisierung von Sexarbeit zu gewährleisten. 
    • Aufhebung aller Geld- und Haftstrafen, die bisher verhängt wurden. 
  3. Reform des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG):
    • Abschaffung von Sonderregelungen, die eine Ungleichbehandlung im Vergleich zu anderen Branchen darstellen, wie die verpflichtende Anmeldung, den Prostituiertenausweis und die wiederholte Beratungspflicht. 
    • Einführung einheitlicher Standards und Leitlinien für Beratungen im Rahmen der Pflichtberatung, die sich an den tatsächlichen Bedürfnissen der Sexarbeitenden orientieren; insbesondere Gewährleistung eines respektvollen Umgangs mit Sexarbeitenden. 
    • Langfristige, bedarfsgerechte und kostendeckende Finanzierung von Beratungsstellen, um nachhaltige Unterstützung zu gewährleisten;  
  4. Verbesserung des Zugangs zu sozialen und medizinischen Leistungen:
    • Erleichterter Zugang zu Krankenversicherungsschutz und Sozialleistungen für migrantische Sexarbeitende, ohne diskriminierende Hürden. 
    • Aufhebung von Krankenversicherungsschulden, die Sexarbeitende in weitere Verschuldung treiben und sie zur fortgesetzten Sexarbeit zwingen. 
    • Bereitstellung flächendeckender, kostenloser und anonymer Gesundheitsangebote, inklusive regelmäßiger und freiwilliger Untersuchungsmöglichkeiten. 
  5. Aufklärung und Schutz der Rechte von Sexarbeitenden:
    • Ausbau von kontinuierlichen Aufklärungsangeboten über die Rechte von Sexarbeitenden gegenüber Kunden, Betreibern und der Polizei. Insbesondere im Kontext von Strafanzeigen durch Sexarbeitende muss die Polizei entsprechend geschult werden. Aussagen durch die Polizei wie „Vergewaltigung/Gewalt gehört doch zum Job“ sollen mit Disziplinarverfahren geahndet werden. 
    • Zielgruppen dieser Aufklärung sollen nicht nur Sexarbeitende selbst, sondern auch Kunden und die Polizei umfassen. 
    • Ein Vorbild für ein an Kunden gerichtetes Aufklärungsangebot ist die Kampagne „Verantwortlicher Freier“ von der Berliner Beratungsstelle Ban Ying e.V. 
  6. Zugang zu Bildung und Integration:
    • Besserer Zugang zu Sprachkursen und Weiterbildungsmöglichkeiten, um die soziale und wirtschaftliche Integration von Sexarbeitenden zu fördern. 
    • Ausbau von Umstiegsangeboten für Sexarbeitende, ohne dass diese an die Bedingung des sofortigen Ausstiegs geknüpft sind. 
  7. Menschenhandel:
    • Erfüllung der Vereinbarungen im Koalitionsvertrag: Sicherstellung eines Aufenthaltsrechts für Betroffene von Menschenhandel, unabhängig von ihrer Aussagebereitschaft. 
    • Stärkere Umsetzung der Opferrechte für Betroffene von Menschenhandel, um ihren Schutz und ihre Unterstützung sicherzustellen. 
    • Integrierter Ansatz zur Bekämpfung des Menschenhandels in allen betroffenen Branchen, nicht nur in der Sexarbeit. 
  8. Schutz vor Ausbeutung und Gewalt:
    • Verhinderung von Ausbeutung und Gewalt durch gezielte Präventionsmaßnahmen und bessere rechtliche Absicherung von Sexarbeitenden. 
  9. Respekt vor der Autonomie von Sexarbeitenden:
    • Sicherstellung, dass jede Entscheidung von Sexarbeitenden – ob sie ihre Arbeit fortsetzen oder aussteigen möchten – respektiert und unterstützt wird. Beratungsangebote müssen ergebnisoffen und bedingungslos sein, ohne den Ausstieg als Voraussetzung zu machen. 

Diese Forderungen zielen darauf ab, die Rechte und Würde von Sexarbeitenden zu sichern, ihre Arbeitsbedingungen zu verbessern und ihre rechtliche Gleichstellung zu gewährleisten. Ein Verbot der Sexarbeit würde all diese Ziele gefährden und Sexarbeitende in die Illegalität und Unsicherheit drängen. 

Das Nordische Verbot mag für Länder, in denen zuvor ein prohibitionistisches Modell herrschte, das auch Prostituierte als Straftäterinnen behandelte, ein kleiner Fortschritt sein.  

Aber für Länder wie Deutschland, in denen Sexarbeitende als vollwertige, selbstbestimmte Menschen anerkannt werden, wäre das Nordische Verbot ein massiver Rückschritt, der die Errungenschaften der letzten 25 Jahre zunichtemachen würde. Es würde uns rechtlich im wahrsten Sinne des Wortes in die 1950er Jahre zurückführen – mit dem zusätzlichen Aspekt, dass nun auch die Kunden kriminalisiert sind, und zwar dafür, dass sie unter mündigen Erwachsenen vereinbarte Dienstleistungen vergüten. Eine derartige Politik hat in unserer Gesellschaft keinen Platz. 

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. 

Sonja Dolinsek  

13. September 2024 

Antworten

  1. Avatar von Karl Mallinger

    Und der Gipfel der Heuchelei des “Nordischen Modells” ist, dass in Schweden Prostituierte, obwohl sie dort doch angeblich als “Opfer” angesehen werden, dennoch Steuern zahlen müssen:

    https://www.euractiv.de/section/europa-kompakt/news/schweden-will-prostitution-besteuern/

    Was sich also in Schweden als angebliche “Sorge” um das Wohlergehen der “armen Prostituierten” ausgibt, entpuppt sich in Wirklichkeit pures Pharisäertum!

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    1. Avatar von Georg aus Ush

      Ja, über Steuern kann man sich immer aufregen. Wer aber Sexarbeit in der Prostitution als Beruf verstanden wissen möchte, der macht beim Thema Steuern kein Fass auf. Konstruktiver finde ich, die Entkriminalisierung und Gleichstellung mit anderen Berufen und Gewerben herzustellen und Hausbesuche in Sperrgebieten zu erlauben, wenn man sich schon nicht überwinden kann, Sperrgebiete ganz fallen zu lassen. Dann könnten Sex Workers auch gut verdienen und Steuern wären kein Thema nicht.

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  2. Avatar von Karl Mallinger

    Übrigens, auch hier noch mal der Hinweis, dass es auch in George Orwells berühmter Dystopie “1984” ein Sexkaufverbot gibt.

    Zitat:

    (…) Consorting with prostitutes was forbidden, of course, but it was one of those rules that you could occasionally nerve yourself to break. It was dangerous, but it was not a life-and-death matter. To be caught with a prostitute might mean five years in a forced-labour camp: not more, if you had committed no other offence. And it was easy enough, provided that you could avoid being caught in the act. (…)

    (…) Der Umgang mit Prostituierten war natürlich verboten, aber es war eine der Vorschriften, die man gelegentlich zu übertreten wagen konnte. Es war gefährlich, aber es war keine Angelegenheit auf Leben und Tod. Mit einer Prostituierten erwischt zu werden, konnte bis zu fünf Jahren Zwangsarbeitslager bedeuten; aber nicht mehr, wenn man keinen weiteren Verstoß begangen hatte. Und das war recht einfach, wenn man nur vermeiden konnte, in flagranti ertappt zu werden. (…)

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  3. […] Auf der Internetseite des Bundesfamilienausschusses sind – fast – alle Stellungnahmen aufgeführt, nur leider nicht die von Einzelpersonen, u. a. die Stellungnahme von Sonja Dolinsek/Historikerin. Da sie sehr lesenswert ist, wird sie hier aufgeführt: https://prostitutionspolitik.net/2024/09/18/unangeforderte-stellungnahme-zur-anhorung-im-familienaus… […]

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