von Susanne Kock
Gemessen an der Moralpolitik und Polemik diverser Politiker*innen zu den Themen Sexarbeit und Prostitution, blickten viele mit Sorge auf die jüngsten Koalitionsverhandlungen. Die politische Panikmache tangiert dabei vor allem Sexarbeitende, aber z.B. auch soziale Organisationen, die sich für die Rechte und den Schutz der Berufsgruppe einsetzen. Vor dem Hintergrund der noch im September diskutierten Forderung von CDU/CSU nach einer Kund*innenkriminalisierung n. nordischem Modell, einem faktischen Berufsverbot für Sexarbeitende, gab es auch allen Grund zur Besorgnis. Nicht zuletzt, da sich Dorothee Bär (CSU) an den Gesprächen rund um den zukünftigen Umgang mit Sexarbeitenden beteiligte. Diese spricht sich vehement für eine Kriminalisierung der Inanspruchnahme sexueller Dienstleitungen aus, und zwar ungeachtet dessen, was die Betreffenden davon halten. Und obwohl sich die SPD in der Vergangenheit gegen das sog. Nordische Modell aussprach, herrscht auch in ihren Reihen nicht immer Einigkeit, folgt man z.B. den Aussagen Leni Breymaiers. Diese wird zwar dem neuen Bundestag nicht mehr angehören, kämpft aber sicher weiterhin für einen Politikwechsel in Sachen Sexarbeit, z.B. in ihrer Funktion als Vorstandsmitglied des umstrittenen Ausstiegs-Vereins Sisters e.V. Umso erfreulicher ist es, dass eine Gesetzesänderung im Koalitionsvertrag vom derzeit geltenden Prostituiertenschutzgesetz hin zu einem Vergütungsverbot (die Union spricht hier von einem „Sexkaufverbot“) nicht zu finden ist. Offenbar ist die SPD also trotz des lautstarken Engagements der Frauenunion standhaft geblieben.
Daraus resultierend schließt sich unweigerlich die Frage an, was stattdessen im Koalitionsvertrag zur Prostitutionspolitik formuliert wird. Die Antwort darauf führt nach langer Suche zum Menschenhandel, der nur ein einziges Mal Erwähnung findet, und zwar irreführenderweise unter dem Punkt „Prostituiertenschutzgesetz“. Zu diesem wird wiederum auf nur drei Zeilen Bezug genommen:
„Deutschland ist zu einer Drehscheibe beim Menschenhandel geworden. Die Opfer sind fast ausnahmslos Frauen. Im Lichte der Evaluationsergebnisse zum Prostituiertenschutzgesetz werden wir mit Unterstützung einer unabhängigen Experten-Kommission bei Bedarf nachbessern.“
Nochmal: Es ist begrüßenswert, dass hier kein Wort über die Kund*innenkriminalisierung zu finden ist, und doch weisen auch diese schmalen Sätze zu den sonst so moralisch besprochenen Themen, viele andere Problematiken auf. Eine kurze Analyse:
Vermischung unterschiedlicher Gegenstände: Wie schon oft zuvor, muss auch hier daran erinnert werden, dass der Straftatbestand des Menschenhandels im Strafgesetzbuch geregelt ist – Prostitution (so der juristische Begriff) hingegen im Prostituiertenschutzgesetz. Trotz der gesetzlichen, definitorischen und faktischen Unterschiede werden jedoch beide Gegenstände im Koalitionsvertrag ganz selbstverständlich miteinander vermischt. Allein die Tatsache, dass unter dem Punkt „Prostitutionsschutzgesetz“ das Thema Menschenhandel ohne weitere Erläuterungen oder Einordnungen verhandelt wird, spricht Bände. Daneben lässt tief blicken, dass der Gegenstand Menschenhandel nicht mal ein eigenes Kapitel wert ist.
Fehlende Explizierungen: Dazu gesellt sich eine gewisse Uninformiertheit, denn es wird nicht deutlich gemacht, um welche Form von Menschenhandel es hier nun geht. Handelt es sich um Zwangsarbeit, die Ausbeutung der Arbeitskraft oder um die Begehung von mit Strafe bedrohten Handlungen? Geht es hier um rechtswidrige Organentnahmen oder die Ausbeutung durch Bettelei? Oder ist hier der Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung gemeint? All das sind unterschiedliche Formen des Menschenhandels, die jeweils eigene Straftatbestände darstellen und nicht alle davon haben etwas mit Sexarbeit und Prostitution zu tun. Zur Erinnerung: Die drei Zeilen im Koalitionsvertrag gehen auf Politiker*innen einer bestimmten Größenordnung zurück, die mit weitreichenden Ressourcen und einer ganzen Menge Macht ausgestattet sind. Umso irritierender ist es, dass hier bereits am absoluten Minimum an Recherche und dem Mindestmaß an Differenzierungen gespart wurde. Dabei liegen vielfach Informationen zu den unterschiedlichen Gegenständen vor und nicht alle davon sind wissenschaftliche Abhandlungen. So macht bereits z.B. ein Blick auf die Seiten des BKA die unterschiedlichen Formen des Menschenhandels deutlich. Die Beschaffung von Informationen ist also erstens nicht sonderlich schwer. Zweitens sollte sie mit einem unaufgeregten Blick praktiziert werden, ohne weitverbreitete Stereotype zu reproduzieren. Dass auch dies im Koalitionsvertrag nicht gelingt, zeigt sich durch das Bedienen bestimmter Legenden.
Klassische Narrative: Es kann später entweder nur sehr schlecht oder gar nicht geheilt werden, was anfangs verfehlt wurde: Wenn zu Beginn nicht ordentlich differenziert wird, können auch weitere Aussagen nur unzureichend stattfinden, so z.B., dass die Opfer fast ausnahmslos Frauen sind. Da im Koalitionsvertrag vom Menschenhandel im Allgemeinen gesprochen wird, müssen nicht nur Betroffene sexueller Zwangslagen, sondern z.B. auch Zwangsarbeitende auf den Spargelfeldern oder in der Fleischverarbeitungsindustrie sowie Menschen, die zum Betteln gezwungen werden, mitgedacht werden. Sind das fast ausnahmslos Frauen? Und selbst wenn die Tatsache ignoriert wird, dass im Vertrag nicht expliziet auf Opfer sexueller Zwangsarbeit eingegrenzt wird, bleibt die Frage, woher diese Annahme stammt? Allein die Wortwahl hätte aufhorchen lassen müssen, denn was bedeutet schon „fast ausschließlich“? Da schlichtweg keine validen Daten zur Grundgesamtheit existieren, können hier maximal Thesen, nicht aber scheinbare Gewissheiten formuliert werden, auch wenn sie noch so nahe liegen mögen. Vor diesem Hintergrund bleibt auch fraglich, warum Deutschland zur „Drehschreibe für Menschenhandel“ deklariert wird. Die vorliegenden Statistiken untermauern dies nicht (s. https://menschenhandelheute.net/zahlen-daten-und-fakten/). Wie wäre es stattdessen also mit einer Analyse der Daten, die uns dem hingegen vorliegen? Beispielsweise das Bundeslagebild zu Menschenhandel und Ausbeutung 2023 des BKA oder Zahlen des Statistischen Bundesamts zu angemeldeten Sexarbeitenden. Alles andere ist nicht nur aus wissenschaftlicher Perspektive unredlich, es verkennt auch die Komplexität und Heterogenität der Betreffenden. Damit wird weder den Opfern sexueller Zwangsarbeit noch der Berufsgruppe der Sexarbeitenden geholfen.
Empfehlungen für die Expert*innen-Runde: In Anerkennung der vielen Dunkelfelder, wird seit 2022 die großangelegte Evaluation des Prostituiertenschutzgesetzes durchgeführt. Die Ergebnisse werden mit Spannung erwartet, denn auch dieses Modell ist nicht frei von Kritik. Glücklicherweise also wurde bereits eine Nachbesserung auf Grundlage der Evaluation mithilfe einer Experter*innen-Kommission im Koalitionsvertrag angeteasert. Aus welchen Personen diese bestehen wird, bleibt abzuwarten, gibt es doch viele, die die Diskurse um Sexarbeit dominieren (wollen), während Betreffende lange schon ihre Expertise bereitstellen. Hier kann also nur empfohlen werden, zuallererst die Berufsangehörigen als Expert*innen (an) zu erkennen, einzuladen und vorurteilsfrei anzuhören. Daneben sollten Fachberatungsstellen hinzugezogen werden; sowohl welche, die Sexarbeitende adressieren als auch solche, die mit Betroffenen von Menschenhandel arbeiten. Es stellt nämlich durchaus keinen Widerspruch dar, für die Rechte von Sexarbeitenden und gleichzeitig gegen Menschenhandel zu sein. Ferner sollten der Kommission neben den praktischen Perspektiven auch wissenschaftliche Erkenntnisse zugeführt werden. Dabei muss der Fokus jedoch dringend auf den objektiven und empirisch fundierten Perspektiven liegen und nicht auf denen, die ideologiegeführt erhoben wurden.
Der CDU/CSU ist es im Übrigen trotz all ihrer Bemühungen nicht gelungen, noch vor Beendigung der Evaluation eine Gesetzesänderung n. nordischem Modell zu erringen. Dies ist insbesondere den Bemühungen von Betreffenden, Verbänden und anderen Organisationen zu verdanken, die offensichtlich nicht ins Leere liefen. Auch sie fordern einen differenzierten Umgang mit den Themen Sexarbeit und Menschenhandel, denn anders ist es nicht nur rein definitorisch falsch, es ist auch gefährlich: Solange hier nicht deutlich unterschieden wird, können die Probleme sowohl für Sexarbeitende als auch für Betroffene von sexuellen Zwangslagen nicht hinreichend bearbeitet werden. Auf beiden Seiten braucht es dabei die Stärkung der Betreffenden und ihrer Rechte sowie die Nachbesserung und Umsetzung dieser. Spezialisierte Fachberatungsstellen müssen eine stabile Finanzierung erfahren und überdies ausgebaut werden. Weiter braucht es eine Anerkennung der Komplexität beider Felder und nicht zuletzt das Erkennen der dahinterliegenden Strukturen und Zusammenhänge, z.B. mit Blick auf die Migrationspolitik oder Armutsbekämpfung. Auch wenn das Thema Sexarbeit ambivalente Gefühle wecken und herausfordernd sein kann, gilt es dringend, hier nicht auf die vermeintlich einfachste Lösung auszuweichen, die für ein solch komplexes Feld meist nur eines ist: eben zu einfach.
Hinterlasse eine Antwort zu Susanne Kock Antwort abbrechen